Entschädigung für Windparks
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Das Versetzboot „Detector“ fährt durch den Offshore-Windpark „Nordsee 1“ vor der ostfriesischen Insel Spiekeroog (Illustration). Bild: dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat das „Windenergie-auf-See-Gesetz“ in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Mehrere Projektentwickler für Windparks in der Nordsee können nun auf Entschädigung hoffen.
Projektentwickler für Windparks in der Nordsee können auf eine Entschädigung hoffen, weil der Bund einen Systemwechsel in der Offshore-Windenergie nicht verfassungsgemäß ausgestaltet hat. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss zum „Windenergie-auf-See-Gesetz“ entschieden, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Darin erklärten die Karlsruher Richter das Regelwerk in Teilen für verfassungswidrig, weil es die schon geplanten Vorhaben mehrerer Unternehmen vereitelte, ohne eine Entschädigung vorzusehen. Die Neuregelungen selbst segnete das Bundesverfassungsgericht allerdings ab (Az.: 1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17).
Mit dieser zweigeteilten Entscheidung aus Karlsruhe waren die betroffenen Unternehmen deshalb auch nicht zufrieden. „Aus unserer Sicht ist absolut unverständlich, weshalb ein bereits genehmigtes Projekt nicht auch gebaut werden soll – besonders hinsichtlich der ambitionierten Klimaziele“, kritisierte Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber. Das Bundeswirtschaftsministerium versprach, die Neuregelung zum finanziellen Ausgleich zügig zu prüfen. Womöglich kann die Vorgabe des Verfassungsgerichts schon in der laufenden Novelle des Wind-See-Gesetzes umgesetzt werden.
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