Ein Deckel für alle Mieter
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Demonstranten fordern einen Mietendeckel auf Bundesebene. Bild: dpa
Nach dem Scheitern des Berliner Senats fordern Politiker einen bundesweiten Mietendeckel. Doch das Grundgesetz lässt wenig Spielraum. Ein Gastbeitrag.
Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst den Berliner Mietendeckel für formell verfassungswidrig erklärt. Nach Auffassung des Gerichts verstoßen die Regeln gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Diese sieht vor, dass für das Bürgerliche Recht, also etwa das Recht zwischen Mieter und Vermieter, der Bundesgesetzgeber zuständig ist. Dieser habe mit den Vorschriften zur Mietpreisbremse abschließend von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht.
Mit der Frage, ob der Berliner Mietendeckel auch mit dem Grundrecht der Eigentumsfreiheit der Vermieter aus Artikel 14 des Grundgesetzes vereinbar ist, musste sich das Bundesverfassungsgericht daher nicht mehr auseinandersetzen.
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