100 Milliarden fürs Militär : So will die Regierung das Sondervermögen der Bundeswehr einrichten
Lesezeit: 2 Min.
Die Pläne der Bundesregierung, der Bundeswehr über neue Kredite 100 Milliarden Euro zukommen zu lassen und dabei die Schuldenregel links liegen zu lassen, nehmen Gestalt an. Der F.A.Z. liegen die beiden Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes und zur Errichtung des Sondervermögens vor. Der geplante Absatz 1a in Artikel 87a des Grundgesetzes ermächtigt den Bund zur Errichtung des Sondervermögens, das die Streitkräfte ertüchtigen soll. Diese Kreditermächtigung wird ausdrücklich von den Kreditobergrenzen der Schuldenregel ausgenommen.
Ohne Abo weiterlesen
Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos,
ohne
versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
erhalten
und immer aktuell informiert bleiben.

