Viel Geld für die Bundeswehr : 100 Milliarden Euro als „Investition in die Freiheit“
- -Aktualisiert am
Finanzminister Christian Lindner FDP im Bundestag bei einer Sondersitzung mit einer Regierungserklärung zur aktuellen Lage in der Ukraine nach dem Angriffskrieg durch Russland. Bild: Imago
Trotz Sondervermögen für die Bundeswehr soll im Jahr 2023 wieder die Schuldenbremse ziehen. Letzteres war und ist der FDP mit Finanzminister Christian Lindner an der Spitze wichtig.
Einmal mehr soll es ein Sondervermögen richten: Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Sonntag angekündigt, über dieses Instrument der Bundeswehr 100 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. So will der SPD-Politiker den Zielkonflikt auflösen, einerseits die Bundeswehr in der neuen Konfrontationslage mit Moskau zu ertüchtigen und andererseits das Versprechen der Ampel-Koalition einzulösen, vom Jahr 2023 an wieder im Rahmen der Schuldenbremse zu wirtschaften. Letzteres war und ist der FDP mit Finanzminister Christian Lindner an der Spitze wichtig.
Der Bundeskanzler umriss in seiner Regierungserklärung den Rahmen für das neue Sondervermögen Bundeswehr: Über den Bundeshaushalt 2022 wird es einmalig mit 100 Milliarden Euro ausgestattet. Die Mittel sollen für notwendige Investitionen in die Verteidigung genutzt werden, also nicht zuletzt zur Verwirklichung von Rüstungsvorhaben. Er bat die im Bundestag vertretenen Parteien um Unterstützung, um das Sondervermögen im Grundgesetz abzusichern. So will der deutsche Regierungschef erreichen, dass Deutschland Jahr für Jahr mehr als 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in seine Verteidigung investieren kann.
Latente Konflikt schwelt fort
Das Vorgehen über einen Nebenhaushalt ist nicht neu. Vor wenigen Wochen hat die Ampel-Koalition einen Nachtragshaushalt von 60 Milliarden Euro für das Jahr 2021 im Bundestag durchgesetzt. Hinzu kam eine technisch anmutende Änderung: Die damit verbundenen Kredite werden alle im vergangenen Jahr verbucht, nur dann erhöhen sie das Defizit, obwohl der Bund den Kreditmarkt in anderen Jahren anzapft. Der Grund: Vergangenes Jahr war die strenge Schuldenregel im Grundgesetz wegen der Corona-Pandemie außer Kraft. Die Union bereitet eine Klage gegen jenes Gesetz vor. Sie argumentiert: Man dürfe nicht klammheimlich aus Corona-Defiziten Klima-Kredite machen.
Aktuelle Informationen, Grafiken und Bilder zum Angriff auf die Ukraine finden Sie auf unserer Sonderseite
ZUR SONDERSEITEDieser latente Konflikt schwelt fort – und erklärt, warum die Bundesregierung dieses Mal auf Nummer sicher gehen und das Grundgesetz anpassen will. Oppositionsführer Friedrich Merz versprach Kanzler Scholz zwar in zentralen Punkten wie den harten Sanktionen gegen Russland und der besseren Ausstattung der Bundeswehr Unterstützung, aber beim Punkt Sondervermögen blieb er auffallend zurückhaltend. Über die neue Schuldenaufteilung müsse man „in Ruhe und im Detail sprechen“, betonte der CDU-Vorsitzende.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) wollte noch bis Mitte der vergangenen Woche die Neuverschuldung unter dem Schwellenwert von 100 Milliarden Euro halten. Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine ist das Vergangenheit. Die Debatte über die Stärkung der Wehrfähigkeit sollte nicht geführt werden „mit der Warnung vor neuen Schulden“, betonte er im Bundestag. Die von der Bundesregierung geplanten 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr seien „in dieser Weltlage zunächst Investitionen in unsere Freiheit“. Er rechtfertigte das nächste Sondervermögen mit den Worten: „Eine mindestens fünfzehnjährige Vernachlässigung der Bundeswehr kann man nicht aus dem laufenden Haushalt korrigieren.“ Für die Änderung des Grundgesetzes brauche die Koalition die Unterstützung der Union im Bundestag und der Länder im Bundesrat. „Wir erwarten, dass die Opposition die Bundesregierung unterstützt“, sagte der FDP-Politiker.
In der Vergangenheit haben Bundesregierungen jeglicher politischer Couleur unregelmäßig Sondervermögen aufgelegt, um besondere Aufgaben zu finanzieren: den Wiederaufbau nach Überschwemmungen, den Ausbau der Kinderbetreuung, die Digitalisierung des Landes. Für den unabhängigen Bundesrechnungshof ist die wachsende Zahl solcher Nebenetats ein Ärgernis. Er hat wiederholt beklagt, dass damit wichtige Haushaltsgrundsätze wie Einheitlichkeit und Jährlichkeit verletzt werden, nach denen alle Einnahmen und Ausgaben für jedes Jahr in einem einzigen Haushaltsplan aufzulisten sind.