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Bundesverfassungsrichterin : „Vollbremsung von Freiheit ist zu verhindern“

Fordert, den Übergang zur Klimaneutralität früh genug einzuleiten: Gabriele Britz Bild: Picture Alliance

Bundesverfassungsrichterin Gabriele Britz spricht im Interview über die Herausforderungen des Klimaschutzes. Die Aufgabe der Politik sei es, jetzt zu handeln, um die Freiheit zukünftiger Generationen zu sichern.

          5 Min.

          Klimaschützer haben nach dem Klimabeschluss von 2021, der als bahnbrechend bewertet wurde, mehrere Niederlagen in Karlsruhe erlebt. Zuletzt scheiterte eine Verfassungsbeschwerde, mit der ein bundesweites Tempolimit erzwungen werden sollte, bereits in einer Kammer des Gerichts. Ist Karlsruhe beim Klimaschutz wieder zurückgerudert?

          Katja Gelinsky
          Wirtschaftskorrespondentin in Berlin

          Nein, gar nicht. 2022 kamen noch zwei Entscheidungen des ganzen Senats zu Windenergieanlagen. Wenn Sie in Sieg und Niederlage einteilen, können Sie beide Beschlüsse als Sieg für den Klimaschutz verbuchen. Die verfassungsrechtlichen Klimaschutzverpflichtungen gelten ja unverändert. Ganz gerafft bedeutet das: Die Politik muss erstens auf Treibhausgasneutralität hinarbeiten, und zwar auch international. Dazu ist sie nach dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes verpflichtet. Der zweite Pflock sind die Grundrechte als staatliche Schutzpflichten: Um die Bürger vor den gefährlichen Folgen des Klimawandels zu bewahren, muss die Politik den Ausstoß von Treibhausgasen begrenzen und außerdem Maßnahmen zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels ergreifen. Und drittens muss der Gesetzgeber für einen schonenden Übergang zur Klimaneutralität sorgen, damit es nicht zu einer Freiheits-Vollbremsung kommt.

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