Die Krankenhäuser stehen vor einer teuren Überraschung
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Honorarärzte helfen: Gerade in Urlaubszeiten sind sie begehrt. Bild: Getty
Das Bundessozialgericht urteilt in dieser Woche über die Selbständigkeit von Honorarärzten und Pflegekräften. Vielen Kliniken drohen nun hohe Nachzahlungen.
Der Narkosearzt aus Hamburg arbeitet nur noch dort, wo es ihm gefällt. Nicht dass er überhaupt noch arbeiten müsste: Nach 30 Jahren als Anästhesist in verschiedenen Krankenhäusern hätte er auch einfach in den Ruhestand gehen können. Das wollte er nicht – eine Festanstellung in einer Klinik kam für ihn aber auch nicht mehr in Frage. Also entschied er sich, freiberuflich weiterzumachen, und springt nun in ganz Deutschland überall dort ein, wo er gebraucht wird, mal für zwei Wochen, mal für ein halbes Jahr. Besonders gut gefallen hat es ihm in Seefeld: 20 Minuten von Starnberg entfernt und mitten in der Fünf-Seen-Landschaft. Da war er schon zweimal, jeweils für ein halbes Jahr.
Es ist nicht klar, wie viele sogenannte Honorarärzte, die freiberuflich und auf Honorarbasis tätig sind, es in Deutschland genau gibt; der Bundesverband der Honorarärzte geht von um die 5000 aus. Sicher aber ist, dass ihre Zukunft auf dem Spiel steht. Verschiedene Sozialgerichte haben sich in den vergangenen Jahren mit der Frage beschäftigt, ob sie tatsächlich selbständig tätig sind, wenn sie in Krankenhäusern arbeiten – oder nur scheinselbständig. An diesem Dienstag entscheidet nun das Bundessozialgericht (BSG) darüber. Für die Kliniken steht viel Geld auf dem Spiel.
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