Bundesrichter in Wartestellung : Verwaiste Präsidentenstühle
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Der Präsidentenstuhl im Bundesfinanzhof in München ist seit einem Jahr verwaist. Bild: dpa
Die Personalplanung an drei Bundesgerichten ist seit Monaten unklar. Für einen der möglichen Präsidenten ist der Weg bald frei.
Im Gerangel um die neue Spitze des Bundesfinanzhofs gibt es Bewegung: Zumindest der Weg für den neuen Präsidenten scheint nun frei. Für diesen Posten steht Hans-Josef Thesling bereit. Er ist derzeit Leiter der Zentralabteilung im CDU-geführten Ministerium der Justiz in Nordrhein-Westfalen. Schon vor über einen Jahr hat sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auf ihn festgelegt, aber das Prozedere hakte.
Die letzte Hürde für ihn ist nun aus dem Weg geräumt, gerade hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München die Konkurrentenklage einer Mitbewerberin abschlägig beschieden. Der klagenden Richterin sei es gar nicht um den Präsidentenposten gegangen, entschied das Gericht. Sie habe lediglich für den Vorsitz in einem Senat gekämpft. Der VGH habe die Klage deshalb als unzulässig verworfen, erläuterte ein Gerichtssprecher der F.A.Z. Wer nun aber damit rechnet, dass Thesling schon bald als Präsident im Bundesfinanzhof schalten und walten kann, wird womöglich enttäuscht. „Eine Besetzung kann aktuell wegen noch laufender Rechtsmittelfristen noch nicht erfolgen“, heißt es dazu knapp aus dem Bundesjustizministerium.
Fristen sind das eine, aber eine weitere Verzögerung könnte durchaus auch im politischen Kalkül liegen. Schließlich wird es immer wahrscheinlicher, dass die SPD ihrer bisherigen Position eines Junior-Partners entwächst und schon bald den Kanzler stellt. Aus dieser starken Verhandlungsposition heraus könnte sie dann mehr Einfluss auf die vakanten Positionen nehmen – auch an den anderen Bundesgerichten.
Schon beim Bundesfinanzhof geht es um ein ganzes Personalpaket, mit dem die Lücken in der Spitze des höchsten deutschen Finanzgerichts gefüllt werden sollen. Dort geht es nämlich nicht nur um den Präsidentenposten, auch die Stelle der Vizepräsidentin ist vakant. Bisher wurde das Personalpaket von der SPD-Ministerin deshalb ganz im Sinne der schwarz-roten Koalition geschnürt. Neben dem CDU-Kandidaten Thesling ist für den Vizepräsidentenposten die SPD-Frau Anke Morsch gesetzt. Das sorgte schon 2020 für lauten Protest von Richtern, auch aus anderen Bundesgerichten. Selbst in Fachjournalen wurde ungewöhnlich offen Kritik geübt. Von der Gefahr ungebührlicher Einflussnahme war die Rede, von parteipolitischen Machtentscheidungen. Lambrecht hat das stets zurückgewiesen.
Der Vorwurf wird genährt durch die Tatsache, dass Bundesrichter in Deutschland von einem politisch mitbestimmten Gremium gewählt werden, dem Richterwahlausschuss. Vor allem bei der Präsidentenfrage geht es parteipolitisch zu, das zuständige Ministerium trifft eine Auswahl, auch das Kabinett muss darüber befinden. Die Personalie Morsch sorgte besonders für Kritik: Sie ist seit 2017 Präsidentin des Finanzgerichts des Saarlandes, aber auf der Richterbank eines Bundesgerichts hat sie noch nie gesessen.
Für Thesling gilt das auch. Doch der Präsident hat so viele andere Aufgaben, dass dies nicht weiter ins Gewicht fällt, sagen Kritiker. Die Vizepräsidentin, so sehen das Richter und Anwälte, müsse jedoch Kompetenzen im Revisionsrecht mitbringen. Der Streit ist noch nicht gelöst; durch die Konkurrentenklagen wurde er lediglich verzögert. Gegen die Besetzung der Vizepräsidentenstelle sind noch vier Konkurrentenklagen beim Verwaltungsgericht München anhängig. Einen konkreten Entscheidungstermin gebe es noch nicht, sagte ein Gerichtssprecher. Die Hürden für die Personalie Morsch sind damit noch nicht ausgeräumt. Besteht die SPD darauf, die beiden Posten im Paket zu besetzen, müsste sich womöglich Thesling ebenfalls gedulden.
Auch am Bundesarbeitsgericht (BAG) und am Bundesverwaltungsgericht ist die Personalplanung seit Monaten unklar. Und das, obwohl allen Beteiligten in der Bundespolitik und Justiz bewusst war, dass die langjährige BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt zum Ende September altersbedingt ausscheiden würde. Schon während ihrer Zeit als höchste Arbeitsrichterin des Landes hatte Schmidt ihr Amt für wirtschafts- und arbeitspolitische Kritik genutzt. Auch in dieser Sache: Um die Debatte rund um die Nachfolge der Spitzenämter in der Bundesjustiz sei es momentan nicht gut bestellt, stichelte sie in der Süddeutschen Zeitung. Eine vorübergehende Vakanz toleriere das Gerichtsverfassungsgesetz. „Die Belastung durch einen bundesweiten Wahlkampf oder – wie zu lesen war – Uneinigkeit über personelle Vorschläge dürften dazu ebenso wenig zählen wie das Nachdenken über die Änderung eines bewährten Anforderungsprofils“, sagte sie.
Den Festakt anlässlich ihrer Verabschiedung in Erfurt nutzte Schmidt dann allerdings für eine Charme-Attacke auf Arbeitsminister Hubertus Heil. Natürlich wäre sie erfreut gewesen, wenn der SPD-Politiker eine Ernennungsurkunde für ihre Nachfolge mitgebracht hätte. Ihrer Information nach hätte man für die künftige Spitze des Bundesarbeitsgerichts keine neuen Formulare oder einen Briefkopf anlegen müssen – was ein klarer Hinweis auf eine Frau als mögliche Nachfolgerin ist. Heil hat nach F.A.Z.-Informationen schon seit Längerem einen Vorschlag für die Nachfolge unterbreitet, doch im Kabinett sperrt sich bislang die CDU.