Bundesregierung muss Lieferkettengesetz verschärfen
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Unterschiedlicher geht’s nicht: Was Lieferketten angeht klaffen die deutsche und die europäische Gesetzeslage weit auseinander. Bild: dpa
Der Ministerrat der EU hat am Donnerstag den Kommissionsvorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz angenommen, das stark über das deutsche hinausgeht.
Anfang Januar tritt das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft. Tatsächlich aber müssen sich die Unternehmen darauf einstellen, schon bald noch viel weitergehende Auflagen zur Überwachung der Lieferketten auf Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltschutz erfüllen zu müssen. Der Ministerrat der EU-Mitgliedstaaten hat am Donnerstag den Kommissionsvorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz angenommen, das stark über das deutsche hinausgeht. So sollen die EU-Regeln für alle Unternehmen gelten, die mehr als 500 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von 150 Millionen Euro erzielen. In den Sektoren, in denen das Risiko von Verstößen hoch ist – wie der Textilbranche, der Agrarwirtschaft oder der Rohstoffförderung –, soll die Schwelle sogar nur bei 250 Mitarbeitern liegen.
Wenn es nach der im Europäischen Parlament federführend für das Gesetz zuständigen niederländischen Sozialdemokratin Lara Wolters geht, sollen die Schwellen sogar noch weiter sinken, auf 250 Beschäftigten generell und nur 50 Beschäftigte und einen Umsatz von 8 Millionen Euro in Hochrisikosektoren. Das deutsche Gesetz setzt hingegen zunächst bei Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern an. 2024 sinkt die Schwelle auf 1000 Beschäftigte. Ob Wolters für ihren weitgehenden Ansatz die nötige Unterstützung im Parlament hat, ist aber offen. Es soll seine Position im Frühjahr festlegen. In Kraft treten können die EU-Regeln jedoch erst, wenn sich beide EU-Institutionen dann auf eine einheitliche Linie geeinigt haben.
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