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Klimaschutz : Bundesregierung lässt CO2-Abgabe prüfen

  • -Aktualisiert am

Verkehrsminister Andreas Scheuer am Mittwoch in Berlin Bild: EPA

Das Verkehrsministerium setzt beim Klimaschutz vor allem auf einen massiven Ausbau der E-Mobilität. Doch jetzt kommt auch in die Debatte um eine CO2-Bepreisung Bewegung.

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          Die Bundesregierung will eine Abgabe auf den Kohlendioxid-Ausstoß prüfen. Eine CO2-Bepreisung etwa bei Kraftstoffen könnte einen finanziellen Anreiz setzen, um Treibhausgasemissionen zu vermindern. Nach den internationalen Klimavereinbarungen muss der CO2-Ausstoß des Verkehrssektors bis 2030 um rund 40 Prozent sinken. Das Bundeskanzleramt hat Christoph Schmidt (RWI) und Ottmar Edenhofer (Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung) den Auftrag zu einer Studie erteilt. Die Regierung steht zu Klimafragen „in Kontakt mit zahlreichen Wissenschaftlern“, wie ein Regierungssprecher der F.A.Z sagte. Die Arbeitsgruppe Klimaschutz der Regierungskommission „Nationale Plattform zu Zukunft der Mobilität“ hatte in ihrem Zwischenbericht einen Prüfauftrag an die Bundesregierung unter Berücksichtigung sozialer Folgen eines CO2-Preises verankert.

          Der Lenkungskreis der „Nationalen Plattform“ unter Leitung von Henning Kagermann nahm am Freitag den Zwischenbericht entgegen. In dem Bericht hatten sich Vertreter von Industrie, Verkehrswirtschaft, Umweltschutzverbänden und Kommunen auf eine Stärkung von Schiene, öffentlichem Nahverkehr, Radverkehr einschließlich des Ausbaus der Infrastruktur, auf mehr Digitalisierung sowie einen „Hochlauf“ der Elektromobilität einschließlich einer verbesserten Ladeinfrastruktur geeinigt – mit dem Ziel, bis 2030 sieben bis 10,5 Millionen E-Fahrzeuge auf den Straßen zu haben.

          Im Zwischenbericht wird festgestellt, es gebe Konzepte, die Verminderung des CO2-Ausstoßes von heute rund 165 Millionen auf rund 98 Millionen Tonnen 2030 vollständig zu erreichen. Die über die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen hinaus noch bestehende Lücke wird auf 16 bis 26 Millionen Tonnen beziffert. Wie sie genau geschlossen werden soll, bleibt unklar. Die Konzepte von Umweltschützern (höhere Spritpreise, Ende des Diesel-Privilegs, City-Maut, Quoten für E-Autos, Tempolimit) und Industrie (synthetische und biogene Kraftstoffe) stehen sich unvereinbar entgegen.

          Treibhausgasemissionen im Verkehr seit 1990 nicht gesunken

          Die Arbeitsgruppe soll nach dem Willen des Lenkungskreises nach Ostern weiterarbeiten. Das „iterative Verfahren“ ihrer Arbeit soll aber stärker als bisher mit den Fach-Arbeitsgruppen der Regierungskommission zu alternativen Antrieben, Digitalisierung und Infrastruktur verzahnt werden. Dabei werden sowohl die Preissignale als auch die Kraftstoffstrategie als Instrumente wieder aufs Tapet kommen. Umweltschützer bezweifeln das Senkungspotential für CO2, wie die Wirtschaftsverbände es annehmen. Diese verweisen dagegen darauf, dass in einem Gutachten der Umweltverbände sowie des Ökoinstituts von 2014 vergleichbare Zahlen für Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen (ohne Anbaubiomasse) propagiert würden. Heute werde dies ignoriert, um die Chancen für preisliche Eingriffe zur Vermeidung von Verkehr zu erhöhen.

          Wie die Wirtschaft setzt auch das Bundesverkehrsministerium neben vielen anderen Maßnahmen auch auf alternative Kraftstoffe. Damit könnten Klimaziele aus Sicht des Ministeriums im Verkehr 2030 „ohne Einschränkung der Mobilität“ erreicht werden, heißt es in einer internen Vorlage des Ministeriums für das neu gebildete „Klimakabinett“ der Bundesregierung. Die Nutzung alternativer Kraftstoffe aus Strom und Pflanzen könnte danach rund ein Fünftel (acht bis 12 Millionen Tonnen) zur Senkung beitragen. Ein Tempolimit, höhere Spritsteuern oder Verbote enthält die Liste des Ministeriums nach Vorgabe von Minister Andreas Scheuer (CSU) nicht.

          Im Verkehr sind die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen seit 1990 nicht gesunken. Sie sollen aber bis 2030 um 40 bis 42 Prozent gemindert werden. So steht es im Klimaschutzplan, zu dem Union und SPD sich im Koalitionsvertrag bekennen. Bis Ende 2019 sind gesetzliche Vorgaben geplant. 

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