Berlin im EZB-Streit :
Bloß keine Eskalation

Von Werner Mussler, Brüssel
Lesezeit: 4 Min.
Die Europäische Zentralbank in der sommerlichen Abendsonne
Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt das Bundesverfassungsgericht gegen „fundamentale Prinzipien des EU-Rechts“. Stimmt nicht, sagt die Bundesregierung, versucht aber dennoch zu beschwichtigen.

Die Bundesregierung weist den Vorwurf der EU-Kommission zurück, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum PSPP-Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) verstoße gegen „fundamentale Prinzipien des EU-Rechts“. Das geht aus dem am vergangenen Dienstag nach Brüssel geschickten Berliner Antwortschreiben an die EU-Behörde hervor. Es liegt der F.A.Z. vor. Die Kommission hatte vor zwei Monaten wegen des Karlsruher Urteils ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Ein Sprecher der EU-Behörde bestätigte am Dienstag den Eingang des Briefs, verweigerte aber einen inhaltlichen Kommentar.

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