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Cum-Ex : Scholz rüstet sich zum Kampf gegen den Steuerbetrug

  • Aktualisiert am

Steht unter Handlungsdruck: Bundesfinanzminster Olaf Scholz (SPD) Bild: dpa

Kurz vor der Entscheidung über den SPD-Vorsitz geht Olaf Scholz in die Offensive. Der Bundesfinanzminister gründet eine Spezialeinheit gegen Steuerbetrügereien wie „Cum-Ex“. Das aber ist ein Kernthema seines parteiinternen Kontrahenten Norbert Walter-Borjans.

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          Das Bundesfinanzministerium will künftig mit einer spezialisierten Einheit gegen groß angelegten Steuerbetrug wie im Fall der „Cum-Ex“-Geschäfte vorgehen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) werde dazu eine mit insgesamt 48 Stellen ausgestattete Spezialeinheit beim Bundeszentralamt für Steuern einrichten, berichtete die „Welt am Sonntag“. Für die „Task Force gegen Steuergestaltungsmodelle am Kapitalmarkt“ seien Ausgaben von etwa 21 Millionen Euro veranschlagt, die im Bundeshaushalt 2020 schon eingeplant seien.

          Mit dem Hin- und Herschieben von Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch hatten Investoren viel Geld zu Lasten der Staatskasse eingestrichen. Anleger ließen sich eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. „Cum-Ex“-Deals haben den Staat Schätzungen zufolge zwischen 10 und 12 Milliarden Euro gekostet.

          Scholz wolle die neue Einheit dem Vernehmen nach am Montag bei einer Sitzung den Chefs der Steuerabteilungen bei Bund und Ländern vorstellen, berichtete die Zeitung. Sie solle „Informationen über Handlungsmuster und Akteure“ in einer Hand bündeln und auswerten. Landesbehörden, die Finanzaufsicht Bafin sowie ausländische Ermittlungsbehörden sollten bei ihr Ansprechpartner finden. Der Steuerskandal beschäftigt auch die Justiz.

          Strafprozesse laufen an

          Im überhaupt ersten Strafprozess in Deutschland in Bonn sind zwei frühere Börsenhändler der Hypo-Vereinsbank angeklagt. Die beiden Briten haben im bisherigen Verlauf der Verhandlung geschildert, welche industriellen Ausmaße „Cum-Ex“ in Deutschland hatte. Schwerreiche Investoren konnte innerhalb von wenigen Monaten ohne größeres Risiko Millionen an Renditen einfahren. Anwälte und Broker verdienten üppig an Provisionen, namhafte Wissenschaftler im Steuerrecht attestierten in Gutachten, dass die Aktiengeschäfte rund um den Stichtag der Dividende zulässig waren.

          Weitere Zeugen haben vor allem die ebenfalls am Verfahren beteiligten Banken und die zentrale Verwahrstelle Clearstream belastet. Über die Tochtergesellschaft der Deutschen Börse wurden die umstrittenen Aktiengeschäfte abgewickelt. Mit einem Urteil wird im Januar 2020 gerechnet.

          Ein Strafgericht in Augsburg muss derweil die Machenschaften rund um das  „Goldfinger“-Modell aufklären. Hier konnten Investoren mittels Handels mit Gold über eigens gegründete Gesellschaften im Ausland Millionensummen an Steuern sparen. 2014 schloss der Gesetzgeber diese Lücke im Einkommensteuerrecht. Zudem entschied der Bundesfinanzhof 2017, unter welchen Bedingungen der Goldhandel in der Zeit vor der Gesetzesänderung zulässig war.

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