Gesetzentwurf : Bund will Steuer für schwere SUV deutlich erhöhen
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Der Zuschlag für große Spritschlucker soll verdoppelt werden. Bild: dpa
Die Kfz-Steuer für stärker motorisierte Neuwagen soll deutlich steigen. Das trifft Autos, die besonders viel CO2 ausstoßen. Die Details des Gesetzentwurfs sickern durch.
Die Bundesregierung will Käufer von großen Spritschluckern bei der Kraftfahrzeugsteuer deutlich stärker zur Kasse bitten. Die Kohlendioxid-Komponente in der Steuer wird für Neuwagen nach einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums, der der Nachrichtenagentur Reuters am Montag vorlag, vom kommenden Jahr an deutlich ausgeweitet. Wenn ein Auto mehr als 195 Gramm klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) je Kilometer ausstößt – wie etwa ein Sportwagen oder schwerer SUV – wird jedes Gramm über dieser Grenze mit 4 Euro belastet. Das ist rund das Doppelte von dem, was derzeit fällig wird.
Wenn ein neues Fahrzeug bis 95 Gramm ausstößt, muss dafür kein Zuschlag bezahlt werden. Darüber steigt der Zuschlag in fünf Stufen an. Auch für die meisten VW-Golf-8 dürfte beispielsweise die Steuer demnach höher ausfallen als derzeit. So verbraucht ein Golf 2.0 TDI SCR mit 150 PS und 6-Gang-Getriebe nach dem neuen Abgasmessverfahren WLTP 132 bis 142 Gramm CO2 je Kilometer. Auch ein weniger stark motorisierter Golf 1.0 TSI OPF mit 115 PS verbraucht nach Herstellerangaben 123 bis 140 Gramm CO2 und somit deutlich mehr als die zuschlagsfreien 95 Gramm.
Die Steuerfreiheit für Elektroautos wird dagegen bis Ende 2030 verlängert. Die Reform der Kfz-Steuer war schon im Klimapaket der Regierung im vergangenen Jahr grundsätzlich vereinbart worden. Auf Details konnte sich die Koalition aber nicht verständigen, ein Entwurf wurde nie vorgelegt. Das Thema wurde nun im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets wieder aufgegriffen.
Hubraum-Komponente unverändert
Die Kfz-Steuer setzt sich derzeit aus zwei Komponenten – Hubraum und CO2 –zusammen: Je angefangene 100 Gramm Hubraum sind im Fall von Benzinern derzeit 2 Euro fällig, im Fall von Diesel 9,50 Euro.
Diese Sätze bleiben unverändert. Allerdings machte Teil schon zuletzt im Durchschnitt nur noch ein Fünftel der Steuer aus. Für von 2013 an zugelassene Neuwagen kommt als zweite Komponente ein Aufschlag von zwei Euro ab einem Ausstoß von 95 Gramm CO2 je Kilometer dazu.
An dieser Schraube wird jetzt gedreht: „Die höhere Gewichtung der CO2-Komponente setzt Anreize für innovative klimaschonende Mobilität, die perspektivisch bezahlbar bleibt“, heißt es im Entwurf, der in die Abstimmung zwischen den Ministerien geht. Danach muss er im Kabinett und im Bundestag beschlossen werden.
Wenn ein Neuwagen bis 115 Gramm CO2 ausstößt, bleibt es bei den 2 Euro Aufschlag. Dies wird dem Entwurf zufolge für viele Kleinwagen und schwach motorisierte Kompaktwagen gelten.
Darüber sind dann für jedes Gramm statt 2 Euro in der nächsten Stufe 2,20 Euro fällig. Ab 135 Gramm sind es 2,50, ab 155 Gramm folgen 2,90 Euro. Über 175 Gramm sind es dann 3,40 bis dann die Höchststufe von 4 Euro bei mehr als 195 Gramm greift. Dies dürfte beispielsweise Sportwagen wie Porsche 911 oder SUVs wie den BMW X7 als Benziner treffen.
Die Kfz-Steuer steht allein dem Bund zu und brachte ihm zuletzt knapp 10 Milliarden Euro im Jahr. Durch die Reform erwartet das Finanzministerium bis 2025 kaum Veränderungen bei den Einnahmen.