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Hilfe für den Mittelstand : Brüssel akzeptiert 100-Prozent-Staatshaftung für Kleinkredite

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Die KfW steht im Mittelpunkt der deutschen Hilfsmaßnahmen. Bild: dpa

Viele deutsche Unternehmen sowie der DIHK bemängeln eine Lücke in den Krisenhilfen gerade für den Mittelstand. Die EU-Kommission erteilt nun eine wichtige Erlaubnis.

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          Die Europäische Kommission erlaubt den EU-Mitgliedsländern, auch eine hundertprozentige Staatshaftung für Notkredite an kleinere Firmen zu übernehmen. Die Ausnahmeregel wegen der Corona-Krise gelte bis zu einem Wert von 800.000 Euro, teilte die Kommission mit.

          Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie hatte die Kommission erst vor wenigen Tagen die erlaubte Staatshaftung auf 90 Prozent etwa für Kredite der staatlichen deutschen Förderbank KfW an Unternehmen aufgestockt. Etliche Unternehmen und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hatten aber argumentiert, dass Banken wegen des Restrisikos von zehn Prozent Kredite etwa für Unternehmen in Branchen scheuten, in denen der Umsatz wegen der Corona-Krise völlig weggebrochen ist.

          Die Bundesregierung plant deshalb ein weiteres Programm, um im Mittelstand eine Pleitewelle zu verhindern. Dabei geht es um Verbesserungen im Bereich der Laufzeiten und Haftungsfreistellung für Kredite. Im Gespräch ist demnach, Kredite für mittelständische Firmen für eine begrenzte Zeit eben mit einer hundertprozentigen Staatshaftung abzusichern. Die Höchstgrenze könnte 500.000 Euro pro Unternehmen betragen, der deutsche Staat dafür Garantien in einem Gesamtvolumen von bis zu 300 Milliarden Euro übernehmen.

          „Benötigen unbürokratischen Zugang“

          Die EU-Kommission wiederum argumentiert, dass in dieser Ausnahmesituation nun der dringenden Liquiditätsbedarf kleiner und mittlerer Unternehmen sehr rasch gedeckt werden könne. Mitgliedstaaten könnten zinslose Darlehen oder Garantien für Darlehen bis zur vollen Deckung übernehmen.

          Die Regelung könne mit anderen Beihilfen kombiniert werden. Sie gilt zunächst bis Ende Dezember 2020. Die Kommission will aber rechtzeitig vor Ablauf der Frist prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist.

          Die EU-Kommission hatte bisher wie die Bundesregierung mit Blick auf die Beihilfekontrolle damit argumentiert, dass es zumindest einen minimalen Anreiz für einen sorgfältigen Umgang mit Steuergeld geben müsse. Dies sei nicht mehr gegeben, wenn der Staat für alle Kredite hafte.

          Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart begrüßte die Pläne: „Wir haben in der ersten Woche bereits 2,6 Milliarden Euro als NRW-Soforthilfe an 250.000 Kleinbetriebe und Selbständige ausgezahlt. Auch Kurzarbeitergeld und Steuerstundungen helfen dem Mittelstand.“

          Aber dies reiche nicht. „Die Unternehmen benötigen jetzt schnellen und unbürokratischen Zugang zu Krediten. Die hundertprozentige Haftungsfreistellung könnte der Durchbruch sein, damit die Unternehmen finanzielle Engpässe überbrücken und mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Aufwärtsentwicklung nach der Krise teilhaben können.“

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