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Bei freiem Arbeitsplatz : Regierung will Recht auf Rückkehr aus Teilzeit

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Vor allem Mütter arbeiten häufig in Teilzeit. Bild: dpa

Die Bundesregierung steht kurz davor, einen lange diskutierten Plan umzusetzen: Das Rückkehrrecht auf eine Vollzeit-Stelle. Unklar war zuletzt noch ein Detail, das die Arbeitgeber betrifft.

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          Nach langem Ringen will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch ein Recht auf Rückkehr aus Teilzeit- in Vollzeitarbeit beschließen. Es soll Millionen Arbeitnehmern mehr Sicherheit für eine Auszeit bringen. Die SPD wollte die sogenannte Brückenteilzeit schon in der letzten Legislaturperiode beschließen, die Union stand aber lange auf der Bremse.

          Für alle jetzt schon in Teilzeit arbeitenden Männer und Frauen soll das Recht vollumfänglich gelten, für künftige Fälle für Unternehmen ab 45 Beschäftigten. In kleineren Betrieben soll es individuelle Lösungen geben.

          Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) seinen Entwurf noch entschärft. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Arbeitgeber die Beweislast für das Fehlen eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes zu tragen hat, wenn ein Arbeitnehmer in Vollzeit zurückkehren will. Der Gesetzentwurf sei nun durch eine Klarstellung ergänzt worden, in der es heiße: „Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen.“

          Verdi-Chef Frank Bsirske sagte der „Passauer Neuen Presse“, die Einführung der Brückenteilzeit sei ein „wichtiger und überfälliger Schritt nach vorn, um Beschäftigte aus der Teilzeitfalle herauszuholen“.

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