Haftstrafe für Alexander Falk nach Schuss auf Anwalt bestätigt
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Im Juli: Der Unternehmer Alexander Falk (M) kommt in Begleitung von Justizbeamten zur Urteilsverkündung in den Gerichtssaal des Landgerichts Bild: dpa
Der Hamburger Verlagserbe und einstige Börsenstar Alexander Falk muss wohl zum zweiten Mal ins Gefängnis. Das entschied der BGH am Mittwoch.
Der Hamburger Verlagserbe und einstige Börsenstar Alexander Falk muss aller Voraussicht nach zum zweiten Mal ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Mittwoch die Revision des 53-Jährigen gegen seine Verurteilung zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe. Damit ist ein Urteil des Frankfurter Landgerichts aus dem Juli 2020 rechtskräftig, wonach Falk Kriminelle beauftragt hatte, einen Wirtschaftsanwalt anzuschießen.
Hierum geht es in dem Fall: Als der Frankfurter Anwalt Wolfgang J. im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt in sein Auto steigen will, schießt ihm ein Unbekannter aus nächster Nähe in den Oberschenkel. Zuvor hatte es schon anonyme Anrufe gegeben, einmal war die Eingangstür mit einem Hammer eingeschlagen worden.
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