Sparen fürs Alter? Das ist besonders für Menschen mit niedrigem Einkommen gar nicht so einfach. Bild: epd
Mit einer neuen Förderung wollten die Minister Nahles und Schäuble die Verbreitung der Betriebsrenten verbessern. Nun liegen erstmals Zahlen vor, das Ergebnis ist durchwachsen. Entsprechend unterschiedlich bewerten Fachleute das.
- -Aktualisiert am
Als Andrea Nahles (SPD) und Wolfgang Schäuble (CDU) vor drei Jahren die Regeln für Betriebsrenten änderten, waren damit mehrere Erwartungen verbunden: Mehr Arbeitnehmer sollten über diese wichtige zweite Säule der Altersvorsorge sparen, an der sich Arbeitgeber beteiligen. Vor allem in kleineren Betrieben und bei Geringverdienern sollte die Verbreitung zunehmen. Und durch einen Verzicht auf Garantieversprechen sollten die Renditen für die Betriebsrentner zunehmen. Das alles sollte geschehen durch großzügigere Fördersätze, den Verzicht auf hemmende Regeln und bessere Aufklärung.
Zumindest am Aspekt Rendite hat sich bislang wenig geändert, denn das Sozialpartnermodell, mit dem die damalige Bundessozialministerin Nahles Gewerkschaften und Arbeitgeber verpflichten wollte, erwies sich bislang als Ladenhüter. Die Arbeitnehmerseite will den Beschäftigten nicht zumuten, durch eine etwas riskantere Geldanlage auch mehr Chancen auf höhere Pensionen zu erhalten. Sie sieht sich durch den Aktiencrash zu Beginn der Corona-Krise bestätigt.
Wie die finanziellen Zuwendungen des Staates angenommen wurden, zeigen nun erstmals erhobene Zahlen. Damit zeigt sich, welche Wirkungen die Gesetzesänderungen hatten, die vom damaligen Bundesfinanzminister Schäuble umgesetzt wurden. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts, die am Montag veröffentlicht wurden, haben im Jahr 2018 rund 680.000 Geringverdiener die Förderungen in Anspruch genommen, die bei etwa 50.000 Arbeitgebern beschäftigt sind. Das sind der Statistik zufolge 2,5 Prozent der deutschen Arbeitgeber. Doch das Ziel, vor allem die kleinen Betriebe zu erreichen, hat sich bislang noch nicht erfüllt (siehe Grafik). In Kleinbetrieben ist die Quote mit 1,7 Prozent am niedrigsten, in Betrieben mit mehr als 250 Mitarbeitern mit 11 Prozent am höchsten.
Sozialverband VdK traut Betriebsrenten wenig zu
Beschäftigte haben dann einen Anspruch auf eine Förderung, wenn sie brutto weniger als 2200 Euro im Monat verdienen. Ist das der Fall, kann der Arbeitgeber Mitarbeitern einen jährlichen Beitrag von 72 bis höchstens 144 Euro einzahlen und erhält dann vom Staat einen Zuschuss von höchstens 30 Prozent des Beitrags. Der Förderbetrag wurde für Mitarbeiter unterhalb einer Grenze von 2575 Euro zum 1. Januar rückwirkend angepasst. Hier wird der Zuschuss auf höchstens 288 Euro gewährt.
Der Sozialverband VdK sieht sich in seiner Kritik an der Betriebsrenten-Reform bestätigt. „Die Zahlen des Statistischen Bundesamts sprechen eine eindeutige Sprache: Unsere düsteren Prognose zur Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind eingetreten“, sagt seine Präsidentin Verena Bentele der F.A.Z. Breite Bevölkerungsgruppen seien von einer Betriebsrente ausgeschlossen, im Sozialpartnermodell trügen nur die Arbeitnehmer das Kapitalanlagerisiko. „Angestellte in kleinen Unternehmen gucken in die Röhre. Sie profitieren häufig nicht von dem neuen Gesetz. Unterm Strich steht: Das Ziel des Gesetzgebers wurde verfehlt“, sage Bentele.