Betriebsratsarbeit :
Mitbestimmung unter Kontaktsperre

Von Marcus Jung, Philipp Krohn, Frankfurt
Lesezeit: 3 Min.
Die Corona-Krise fordert dringliche Veränderungen der Arbeit für Betriebsräte.
Betriebsräte müssen ihre Arbeitsweise durch die Corona-Krise umstellen. Auf einmal soll es in Ordnung sein, über Video zu konferieren.

Wenn etwas an der deutschen Wirtschaftsverfassung besonders ist, dann die ausgeprägte Mitbestimmung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. In dieser Form gibt es sie nirgends sonst auf der Welt. In einer so dramatischen wirtschaftlichen Krisensituation wie derzeit wächst die Verantwortung der Mitbestimmungsgremien schlagartig. Ging es vorher vielleicht um vergleichsweise unheikle Themen wie das mobile Arbeiten (das jetzt den Unternehmen und ihren Mitarbeitern zugutekommt), stehen nun existenzielle Fragen wie Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit an, die in vielen Betrieben in kürzester Zeit geschlossen werden müssen.

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