Corona-Hilfen : Betriebe können Hilfe für November beantragen
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Gestapelte Stühle und leere Restaurants wird es wohl auch im Dezember geben. Bild: Reuters
Ab sofort können vom Teil-Lockdown betroffene Unternehmen bis zu 75 Prozent Umsatzentschädigung erhalten. Ob es im Dezember so weitergeht, entscheidet nicht nur Berlin. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Der November ist fast vorbei, das Bankkonto fast leer: Mit wachsender Ungeduld haben die zwangsweise geschlossenen Unternehmen darauf gedrungen, dass die versprochene Umsatzentschädigung für den Teil-Lockdown endlich fließen müsse. Jetzt ist es so weit. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.
Wer hat Anspruch auf die Hilfe?
Alle Betriebe, Vereine und Selbständige, die gemäß der Länderverordnungen vom 2. November an schließen mussten, können die sogenannte Novemberhilfe beantragen. Dazu zählen Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Hotels, obwohl letztere mit Geschäftsreisenden noch etwas Umsatz erwirtschaften können. Ebenfalls unter die Regelung fallen Unternehmen und Selbständige, die sonst mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze mit den geschlossenen Betrieben erwirtschaften. Das kann etwa der Feinkosthändler sein, der Restaurants beliefert, oder der Tontechniker, der in Clubs arbeitet.
Wie geht das mit dem Antrag?
Das Verfahren läuft über die Internetseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Solo-Selbständige, die maximal 5000 Euro beantragen, können das selbst machen. Voraussetzung ist ein Zertifikat für das elektronische Steuersystem Elster. Alle anderen müssen, wie schon bei der Überbrückungshilfe, ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt einschalten, um den Antrag zu stellen.
Wie viel Geld gibt es?
Grundsätzlich erstattet der Bund den vom Teil-Lockdown betroffenen Betrieben 75 Prozent des Umsatzes, den sie im November vergangenen Jahres erzielt haben. Bei schwankenden Einnahmen wird der durchschnittliche Monatsumsatz zugrundegelegt. Allerdings gibt es nicht direkt die ganze Summe. Es müssen Umsatznachweise eingereicht und geprüft werden. Das zieht sich bis in den Dezember, vielleicht sogar noch länger. In einem ersten Schritt gibt es deshalb jetzt Abschlagszahlungen, eine Art Vorschuss. Die ersten Zahlungen sollen noch im November fließen. Solo-Selbständige erhalten bis zu 5000 Euro, andere Unternehmen bis zu 10.000 Euro.
Geht das im Dezember so weiter?
Betriebe sollen für den fortgesetzten Lockdown die gleiche Hilfe erhalten wie im November, also 75 Prozent ihres Vorjahresumsatzes. Weil der Dezember in der Gastronomie besonders umsatzstark ist, dürfte das den Steuerzahler bis zu 20 Milliarden Euro kosten, 5 Milliarden Euro mehr als im November. Wie schon die Hilfe für den November muss auch die für den Dezember von der EU-Kommission genehmigt werden. Obwohl sie die Hilfen bislang mitgetragen hat, ist das kein Automatismus. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat in der Bund-Länder-Konferenz der „Bild“-Zeitung zufolge gewarnt, diese Finanzhilfen seien nicht den ganzen Winter möglich. Diskutiert wird, ob sich die Länder künftig an den Kosten beteiligen.
Welche Hilfe gibt es sonst noch?
Für nicht direkt vom Teil-Lockdown betroffene Betriebe gibt es die Überbrückungshilfe. Dabei handelt es sich um die Zuschüsse zu den Fixkosten. Beantragen können sie Unternehmen, die Corona-bedingte Umsatzrückgänge von mindestens 30 Prozent haben. Je nach Höhe des Rückgangs erstattet der Bund derzeit bis zu 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten. Aktuell beträgt die Obergrenze maximal 50.000 Euro im Monat, im Januar steigt sie auf bis zu 200.000 Euro monatlich.
Was gilt für Solo-Selbständige?
Für Solo-Selbständige, die keine beruflichen Fixkosten wie eine Ladenmiete geltend machen können, ist für die Zeit von Dezember bis Juni ein pauschaler Zuschuss von 5000 Euro zu den Lebenshaltungskosten vorgesehen. Viele Selbständige hatten kritisiert, der erleichterte Zugang zu Hartz IV sei zu wenig an Hilfe. Die 5000 Euro für sieben Monate empfinden viele allerdings auch als zu wenig.