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EZB-Anleihekäufe : Die Kläger legen nach

Bernd Lucke während der Urteilsverkündung am 5. Mai in Karlsruhe. Bild: AFP

„Es ist doch absurd, dass Bundestag und Bundesrat selbst beurteilen können, ob sie ihrer Pflicht, gegen Mandatsüberschreitungen der EZB vorzugehen, genügend nachkommen“, sagt Bernd Lucke – und kündigt an, vor Gericht nachzulegen.

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          Die Kläger im Streit vor dem Bundesverfassungsgericht um die Anleihekäufe der EZB haben noch einmal nachgelegt. Bernd Lucke, Wirtschaftsprofessor, AfD-Gründer und einer der Kläger in dem Fall, teilte am Mittwochnachmittag mit, der Rechtsprofessor Hans-Detlef Horn habe namens einer Gruppe von 1735 Beschwerdeführern beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung eingereicht.

          Christian Siedenbiedel
          Redakteur in der Wirtschaft.

          Bundesregierung und Bundestag sollten verpflichtet werden, den Beschwerdeführern Akteneinsicht in die geheimgehaltenen Unterlagen zu gewähren und die behauptete Verhältnismäßigkeit des PSPP nachvollziehbar dazulegen.

          „Es ist doch absurd, dass Bundestag und Bundesrat selbst beurteilen können, ob sie ihrer Pflicht, gegen Mandatsüberschreitungen der EZB vorzugehen, genügend nachkommen“, meinte Lucke. „Dies könnte dazu führen, dass allein der Bock feststellen darf, ob er ein guter Gärtner ist.“

          Eine stärkere inhaltliche Prüfung

          Einen Antrag auf Vollstreckung gegen die Teilnahme der Bundesbank an den Anleihekäufen enthalte der Vorstoß jedoch nicht. Den behalte man sich aber noch vor.

          Man werde ihn stellen, „falls die EZB ihrer Pflicht zur Verhältnismäßigkeitsprüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen des PSPP offenkundig nicht nachgekommen ist und Bundesregierung und Bundestag erneut ihre Integrationsverantwortung nicht wahrgenommen haben“. Um dies beurteilen zu können, sei die Einsicht in die geheim gehaltenen Dokumente „zwingende Voraussetzung“.

          Bundesregierung, Bundestag und Bundesbank hatten zuvor mitgeteilt, man sehe die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts als erfüllt an. Ein Ultimatum, das das Gericht am 5. Mai bis zum heutigen Mittwoch gestellt hatte, ist ausgelaufen. Die Kritiker wollen offenbar eine stärkere inhaltliche Prüfung der Reaktion auf das Urteil.

          Sowohl Bundesregierung und Bundestag als auch die Bundesbank hatten vor allem auf die formale Erfüllung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts abgestellt. Die Bundesbank darf sich nach eigener Einschätzung bis auf weiteres an den Anleihekäufen weiter beteiligen.

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