Antrag im Bundesrat : Bayern dringt auf Reform der Erbschaftsteuer
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Wenn Immobilien vererbt werden, fallen bald womöglich höhere Steuern an. Bild: dpa
Weil Immobilienvermögen steuerlich bald höher bewertet wird, könnten Hauserben künftig mehr Erbschafsteuern zahlen. Die bayerische Landesregierung will das verhindern.
Bayern setzt sich im Bundesrat für eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge in der Erbschaftsteuer ein, um Mehrbelastungen zu vermeiden. Hintergrund ist eine Erhöhung der Vermögenswerte für Immobilien, die mit dem Jahressteuergesetz 2022 vorgesehen ist. Die Berechnungsmethode wird aktualisiert, um Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Der Interessenverband Haus & Grund hatte gewarnt, damit könne der Wert von Häusern in der Erbschaftsteuer um 20 bis 30 Prozent steigen. Zuweilen werden noch größere Steigerungen erwartet.
Der CSU-Finanzpolitiker Sebastian Brehm nennt das Beispiel eines freistehenden Familienhauses mit 220 Quadratmetern auf 770 Quadratmeter Grund. Das werde aktuell mit 487 500 Euro bewertet. Nächstes Jahr sollten daraus mehr als 714 700 Euro werden. Wenn der Erblasser ein Kind habe, müsste dieses damit 385 700 Euro versteuern statt 87 500 Euro. Die Erbschaftsteuer steige von 9625 auf 57 855 Euro. „Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner hat versprochen, mit seiner Partei werde es keine Steuererhöhungen geben“, sagte der CSU-Abgeordnete der F.A.Z. Zudem hätten die Spitzen der Koalition zugesagt, in diesem Winter keine weiteren belastenden Maßnahmen einzuführen. „Bleibt es bei der geplanten Änderung des Erbschaftsteuergesetzes, wäre dies ein doppelter Wortbruch.“
Auch Steuerberater plädieren für höhere Freibeträge
Der CDU-Finanzpolitiker Michael Meister sagte dieser .Zeitung, um die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, Immobilien marktgerecht zu bewerten, komme man nicht herum. Aber die unterstellte Zinsentwicklung sollte man sich noch einmal anschauen, schließlich sei die Zeit der absoluten Niedrigzinsen vorbei. Der frühere Parlamentarische Finanzstaatssekretär spricht sich wie die Bayern dafür aus, die Freibeträge zu überprüfen, wenn die Werte steigen.
Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Markus Herbrand, zeigte sich im Gespräch mit der F.A.Z. offen, die Freibeträge für die Angehörigen zu erhöhen, äußerte aber Zweifel, ob dies in der Koalition mit SPD und Grünen zu verwirklichen sei. Wenn eine solche Anpassung in einem Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat beschlossen würde, wäre ihm das natürlich sehr recht, sagte er. Auch die Steuerberater sprechen sich für höhere Freibeträge aus. In Zeiten explodierender Preise sei es geboten, sie im Blick zu behalten, sagte Verbandspräsident Torsten Lüth der F.A.Z. „Sonst laufen sie ins Leere.“ Die Folge seien Steuererhöhungen durch die Hintertür.
In einem Antrag, den Bayern am Freitag in den Bundesrat eingebracht hat, heißt es, die persönlichen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer seien zuletzt vor 13 Jahren erhöht worden. Sie hätten viel von ihrer Entlastungswirkung verloren. Die Länder sollten künftig die Höhe der persönlichen Freibeträge selbständig festlegen können, zumal ihnen das Aufkommen zustehe. Kommenden Donnerstag soll sich der Finanzausschuss des Bundesrats damit befassen.