Bau von Großprojekten : Ampel einigt sich auf den Turbo
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Die Großbaustelle am Stuttgarter Bahnhof. Bild: dpa
Bei der Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben war die Ampel lange Zeit blockiert. Nun scheint eine Lösung gefunden. Und plötzlich soll alles ganz schnell gehen. Oder doch nicht?
Die Bundesregierung will künftig nicht nur den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen. Auch Baumaßnahmen zum Ausbau und der Erneuerung der „verkehrlichen Infrastruktur“ sollen künftiger schneller gehen. Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich, den das Bundesministerium der Justiz schon im August vorgelegt hatte, wurde nun Einigung erzielt, wie am Dienstag aus Regierungskreisen verlautete. Der Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass die Neufassung auch auf Neubauvorhaben im Infrastrukturbereich angewendet wird. Das bezieht neben der Schiene ebenfalls die Straße mit ein.
Damit soll nun eine Einigung in der länger andauernden Auseinandersetzung mit dem Bundesumweltministerium von Steffi Lemke (Grüne) erzielt worden sein. Die Grünen hatten sich bisher dagegen gewehrt, die Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung allzu breit anzulegen, weil dann auch missliebige Projekte etwa im Straßenbau davon profitierten. Umweltverbänden war sogar der Ausbau des Schienennetzes ein Dorn im Auge, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass auch der Neubau von Gleisen beschleunigt werde, der sich negativ auf die Umwelt auswirke. Sind die Schienen einmal verlegt, ließen sie sich – anders als Windräder – nur schwer wieder zurückbauen.
Bundesumweltministerin Lemke hatte sich dazu allerdings nach außen hin nicht explizit positioniert. Erst kürzlich ließ sie gegenüber der F.A.Z. bekräftigen, dass alle Ressorts „konstruktiv an einer gemeinsamen Lösung“ arbeiteten. „Auch für das Bundesumweltministerium hat es selbstverständlich höchste Priorität, diejenigen Verfahren zu beschleunigen, mit denen die Transformation zum rechtzeitigen Erreichen der Klimaziele umgesetzt wird.“ Zur Nachricht einer nun getroffenen Einigung wollte ein Ministeriumssprecher jedoch nichts sagen: „Die Abstimmungen zur Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sind noch nicht abgeschlossen und daher weiter intern.“ Wie üblich werde man sich nicht zum aktuellen Stand der Abstimmungen äußern.
Bei LNG ging alles ganz flott
Der Ampelregierung war es von Anfang an ein Anliegen, Großprojekte zu beschleunigen. Auch im Koalitionsvertrag tauchte das Vorhaben mit dem konkreten Hinweis auf, zur Not auch den Umwelt- und Artenschutz einzuschränken, um etwa den Ausbau von Windparks nicht länger zu behindern. Bisher ist ihr dies nur in dem eng begrenzten Bereich des Neubaus von LNG-Terminals für die dringend notwendige Lieferung von Flüssiggas gelungen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im August einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt, der auf die Beschleunigung von gerichtlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zielte. Seine Reform der VwGO ist in diesem Zusammenhang ein vergleichsweise kleines Vorhaben, allerdings werden dabei in den Verhandlungen der Koalitionäre entscheidende Weichen gestellt.
Ein umstrittener Punkt in dem Vorhaben ist neben dem Anwendungsbereich eine Regelung, die den Gerichten erlaubt, großzügiger als bisher über Fehler im Verwaltungsverfahren hinwegzugehen, die für das Projekt keine entscheidende Bedeutung haben. So soll es künftig eine Klarstellung geben, dass Gerichte einen Mangel außer Acht lassen können, wenn offensichtlich ist, dass dieser in absehbarer Zeit behoben sein wird. Auch für diese Regelung sei nun eine Einigung im Sinne der vom Bundesjustizministerium getroffenen Regelungen erzielt worden.
Die erneuerbaren Energien müssten dringend ausgebaut werden, hieß es aus Regierungskreisen. Dazu brauche es mehr Windkraft und potente Gas- und Stromleitungen. Außerdem bedürfe es moderner und wettbewerbsfähiger Straßen-, Schienen- und Wasserwege. Befürworter einer breiten Beschleunigung führen an, dass die Regeln im deutschen Planungsrecht generell so kompliziert seien, dass sie dringend entschlackt werden müssten. Lärm- und staugeplagte Orte benötigten Umgehungsstraßen, Gewerbegebiete brauchen Autobahnzufahrten, so lautet das gängige Argument. Das gelte umso mehr für Krisenzeiten wie jetzt, in denen „Wachstumsbremsen“ gelöst werden müssten. Mit der nun angestoßenen VwGO-Reform will Buschmann also einen konkreten Beitrag zur Beschleunigung relevanter Projekte leisten. Der Entwurf soll „zeitnah“ vom Bundeskabinett beschlossen und an den Deutschen Bundestag weitergeleitet werden.
Das Vorhaben von Buschmann ist nicht das einzige, mit dem die Bundesregierung die Planungsbeschleunigung vorantreiben möchte. Ein Pakt zwischen Bund und Ländern soll schon weit gediehen sein, auch er beschränkt sich nicht darauf, nur den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, vielmehr nennt er auch die Schaffung von „bezahlbarem Wohnraum“ und eine „klima- und umweltverträgliche sowie leistungsfähige Infrastruktur“ als Ziele. Die geplanten Maßnahmen sind vielfach noch sehr vage, so geht es beispielsweise darum, die Verwaltung digitaler auszustatten und mehr Personal einzusetzen. Allerdings gelten lange und schwerfällige Genehmigungsverfahren als Grundübel für überlange Projektplanung. Die Beschleunigung liegt in diesem Bereich eher in den Händen von Ländern und Kommunen, der Bund hat dabei verhältnismäßig wenig Spielraum.