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Ärger um kommunale Grundstücke : Mehr Bauland für Einheimische

  • -Aktualisiert am

Baggern in Baden-Württemberg: Hier entsteht ein neuer Bauplatz. Bild: dpa

Was passiert, wenn Einheimische keinen Bauplatz im Ort erhalten? Baden-Württembergs CDU setzt auf Vorteile für Einwohner, wenn Kommunen Grundstücke verkaufen.

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          Um einen Bauplatz bewerben sich in manchen Gemeinden in Baden-Württemberg 100 Interessenten. Viele kommen von außerhalb und lassen Einheimischen damit rechnerisch weniger Gelegenheit, in ihrer Gemeinde den Zuschlag zu kriegen. Das stört Einwohner, Bürgermeister und auch Manuel Hagel, der seit Mai CDU-Fraktionsvorsitzender in Baden-Württemberg ist. „Wir wollen, dass die Gemeinderäte und Bürgermeister selbst regeln können, an wen sie Bauplätze vergeben“, sagt er. „Wenn kleine Orte 25 Bauplätze haben, sollen sie diese auch an Bürger vergeben können, die aus dem Ort kommen, sich im Verein engagieren und die Sozialstruktur im Ort stärken.“

          Jan Hauser
          Redakteur in der Wirtschaft, verantwortlich für Immobilien.

          Häufig haben ländliche Regionen die gegenteilige Schwierigkeit und verlieren Einwohner. In Baden-Württemberg sind die Bauplätze dagegen knapp. Hier wachsen alle Landkreise, betont Hagel. So verkaufen die Kommunen Grundstücke schon bisher meist mit einem Punktesystem, das den bevorzugt, der länger im Ort wohnt und sich engagiert. Allerdings greifen Unterlegene des Verfahrens mitunter vor Gericht die Vorteile für Einheimische an. Dabei geht es meist um das Diskriminierungsverbot der Europäischen Union, die Baugesetzgebung und die Gleichbehandlung in Deutschland. Das führt zu der kuriosen Situation, dass in einem Ort der Bürgermeister selbst keinen Bauplatz erhielt, wie Hagel berichtet. „Viele Gemeinden haben vor Gericht Schiffbruch erlitten und müssen Bauplätze freihändig nach dem Losentscheid vergeben“, sagt er.

          Hagel will das mit einer Gruppe der CDU-Landtagsfraktion und des baden-württembergischen Gemeindetages ändern, die Vorschläge auch für die Baugesetzgebung entwickeln soll. Der Präsident des Gemeindetages, Steffen Jäger, fordert ebenso: „Jungen Familien aus dem Ort und Menschen, die für den Ort Verantwortung übernehmen, muss rechtssicher ein solches Wohnbaugrundstück zugewiesen werden dürfen.“

          Ein Vorbild für alle Gemeinden?

          Auch bundesweit hält der Deutsche Städte- und Gemeindebund Einheimischenmodelle für richtig. „Hierüber können in stark nachgefragten Regionen auch sozial schwache und schon lange ortsansässige Bürger Baugrundstücke oder Mietwohnungen auch preisgünstiger erhalten“, sagt deren Städtebaufachmann Bernd Düsterdiek. Wichtig sei das besonders für ländlich geprägte Kommunen im Umland von attraktiven Großstädten. Er nennt als Grund, dass Einheimischenmodelle es vermeiden, ortsansässige Bevölkerung zu verdrängen, und stattdessen bestehende Sozialstrukturen und Vereine stärken.

          Düsterdiek weist darauf hin, dass in Baden-Württemberg die Mehrheit der Kommunen ihre Baulandgrundstücke zum vollen Wert, dem Verkehrswert, an Privatpersonen verkauft. Das ist ein Unterschied zu Bayern: Hier gibt es schon Leitlinien für Einheimischenmodelle, die sich allerdings auf die vergünstigte und damit subventionierte Vergabe beziehen. Diese hatte die bayerische Landesregierung im Jahr 2017 mit der Bundesregierung in Abstimmung mit der Europäischen Kommission entwickelt. Dabei gilt unter anderem, dass ein Bewerber nicht höhere Einkünfte haben darf als das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Steuerpflichtigen in der Gemeinde. Zur Obergrenze dürfen 7000 Euro je unterhaltspflichtiges Kind hinzugerechnet werden. Auch darf ein Bewerber maximal ein Vermögen in Höhe des Grundstückswertes besitzen. Der Grundstücksverkauf erfolgt nach einer Punktevergabe: Je geringer Vermögen und Einkommen sind und je länger jemand im Ort wohnt, desto mehr Punkte gibt es und desto wahrscheinlicher ist der Zuschlag. Zudem spielen pflegebedürftige Angehörige und Ehrenämter eine Rolle.

          Nun erwartet Düsterdiek, dass sich in Baden-Württemberg ein entsprechender „Leitlinienkompromiss“ für die Vergabe zum vollen Bodenrichtwert findet. Der Kriterienkatalog könnte dann auch anderen Regionen helfen, in denen die Nachfrage nach kommunalen Baugrundstücken deutlich höher ist als das Angebot an verfügbaren Flächen. Ziel sei dabei, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und die Grundsätze des EU-Rechts zu beachten und gleichzeitig Bauland denjenigen zu geben, die sich vor Ort engagieren und dort lange leben.

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