Pilotprojekt : Baden-Württemberg will Tempolimit auf Autobahnen
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Werden an Baden-Württembergs Autobahnen bald solche Schilder aufgestellt? Bild: dpa
Im Land von Porsche und Mercedes soll bald weniger gerast werden: Auf zwei Teststrecken ist ein Tempolimit von 120 km/h geplant. Gegner kritisieren die Grünen als Bevormundungspartei.
Der Verkehrsminister von Baden-Württemberg, Winfried Hermann (Grüne), will auf zwei Versuchsstrecken eine Tempolimit von 120 Stundenkilometern durchsetzen. Betroffen sind die Bodensee-Autobahn A 81 zwischen Kreuz Hegau und Bad Dürrheim (Schwarzwald) und die Allgäu-Autobahn A 98 zwischen Wangen und Aitrach - insgesamt etwa 90 Kilometer der insgesamt 1054 Autobahn-Kilometer im Ländle.
„Es sollen Pilotversuche werden, um auf dieser Länge zu untersuchen, inwiefern die Verkehrssicherheit sich bei einem Tempolimit von 120 Stundenkilometern verändert: Also gibt es weniger Unfälle? Verändert sich das Unfallgeschehen nennenswert?“, sagte ein Sprecher des Ministers dem „Deutschlandfunk“. Nicht nur Landtagsabgeordnete der Opposition kritisieren das Vorhaben. Auch der ADAC mischt sich ein. So seien Autobahnen die sichersten Straßen in Deutschland: Zwar würden ein Drittel aller zurückgelegten Kilometer in Deutschland auf Autobahnen gefahren. Der Anteil der Unfälle mit Personenschäden auf Autobahnen sei hingegen mit sechs Prozent relativ gering.
Rechtliche Zuständigkeit sorgt für Kritik aus Berlin
Auch aus Berlin kommt Kritik, denn die Landesverkehrsbehörden hätten nur in bestimmten Fällen die Kompetenz, ein Tempolimit anzuweisen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht das Tempolimit kritisch. In einem Brief an den baden-württembergischen Verkehrsminister schreibt Dobrindt, dass ein generelles Tempolimit auf Autobahnen nur der Bundesverkehrsminister mit Zustimmung des Bundesrates erteilen könne. Vor diesem Hintergrund sehe ich für die von Ihnen geplanten Modellversuche keine Rechtsgrundlage. Ich bitte daher, von diesem Ansinnen Abstand zu nehmen", heißt es in dem Schreiben weiter.
Das Verkehrsministerium in Stuttgart sieht die rechtliche Lage hingegen anders: „Die Verhältnisse sind völlig klar: Nach der Straßenverkehrsordnung sind die Bundesländer für die Umsetzung der Straßenverkehrsordnung zuständig“, so Ministeriumssprecher Edgar Neumann gegenüber dem „Deutschlandfunk“.
In einer Umfrage im Herbst sprach sich die Mehrheit der Deutschen für ein Tempolimit auf Autobahnen aus. In den sozialen Netzwerken sorgt das geplante Tempolimit nun jedoch für Aufregung. Während die einen sich freuen, dass ihnen „keine Raser mehr an der Stoßstange“ hängen, regen sich andere Nutzer über die „grüne Bevormundungspartei“ auf. Andere wiederum befürchten, dass der baden-württembergische Vorstoß der erste Schritt hin zu einem bundesweiten Tempolimit sein könnte. Zunächst wird aber die rechtliche Zuständigkeit abschließend geklärt werden müssen.