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Rechtswidrige Lohnzuschläge : Opel schmiert seine Betriebsräte

  • -Aktualisiert am
Handarbeit: Opel-Produktion in Rüsselsheim

Handarbeit: Opel-Produktion in Rüsselsheim Bild: dpa

Bis zu 1500 Euro Zulage zahlt der Autobauer an Betriebsräte jeden Monat - einfach so. Wer sich mit Betriebsratschef Klaus Franz gutstellt, bekommt noch mehr.

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          Viele Deutsche dürften Klaus Franz für den Chef von Opel halten. Er ist zwar nur Betriebsratsvorsitzender und erster Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Aber in der heißen Phase der Opel-Krise, als der Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hieß und alles über Staatshilfe für Opel stritt, da funkte der schnauzbärtige Klaus Franz auf allen Kanälen. Er war das Gesicht von Opel, ohne ihn ging nichts. In dieser Zeit muss sich der offizielle Opel-Sprecher den Satz angewöhnt haben: „Ich habe der Aussage von Herrn Franz nichts hinzuzufügen.“

          Ohne Franz geht auch heute nichts in Rüsselsheim. Wenig bekannt ist aber, wie viel Macht der Betriebsratschef über Lohn und Gehalt seiner Mitstreiter hat. Über die Jahre haben Opel-Management und Betriebsrat ein Entlohnungssystem geschmiedet, das mit der gesetzlichen Idee ehrenamtlicher Betriebsratsarbeit wenig zu tun hat. Nicht nur zahlt Opel Betriebsräten rechtswidrige Lohnzuschläge. Klaus Franz regelt ihre gesamte Vergütung, nach dem Prinzip Selbstbedienungsladen.

          Niemand muss die Überstunden nachweisen

          Beginnen wir mit dem Teil, der leicht zu erklären ist. Jeden Monat überweist Opel den Betriebsräten einen festen Zuschlag, 300 Euro brutto für jedes normale Mitglied. Bis zu 1500 Euro gibt es für jeden, der sich im Personal- oder Betriebsausschuss engagiert. Der Zuschuss des Vorsitzenden ist unbekannt. „Das werde ich wohl kaum an die große Glocke hängen“, sagt Franz auf Anfrage.

          Der Vertrag eines Betriebsratsmitglieds, der der F.A.S. vorliegt, verspricht ihm „eine Funktionszulage (Betriebsratszulage) in Höhe von 276,- brutto monatlich für die Dauer seiner Mitgliedschaft in diesem Gremium“. Warum und wofür gezahlt wird, ist unklar. Das gilt auch für die „BR-Ausschusszulage“ über 1200 Euro, die auf dem Gehaltszettel einer Betriebsrätin auftaucht. Opel-Mitarbeiter wissen von Boni bis 1500 Euro. „Damit wird Mehrarbeit entlohnt, die Betriebsräte leisten“, sagt Klaus Franz.

          Klaus Franz: „Das werde ich wohl kaum an die große Glocke hängen“
          Klaus Franz: „Das werde ich wohl kaum an die große Glocke hängen“ : Bild: Fricke, Helmut

          Doch muss niemand die Überstunden nachweisen. Die Summe fließt jeden Monat in derselben Höhe. Sie wurde zuletzt erhöht im Herbst des entbehrungsreichen Jahres 2010, in dem die Opelaner auf die Hälfte ihres Weihnachtsgelds verzichteten. Damals stieg die Zulage des Betriebsrats von 276 auf 300 Euro. „Wir wollten einfach diese Bürokratie umgehen, alle Überstunden einzeln ausweisen zu müssen“, sagt Franz. „De facto sind wir alle permanent im Einsatz.“ Er hält das System für unproblematisch, genau wie der Opel-Sprecher, der sagt: „Wir bewegen uns zu 100 Prozent auf dem Grund des Betriebsverfassungsgesetzes.“

          Zusatzhonorare werden immer wieder debattiert

          Das Gegenteil ist richtig: „Diese Zulagen sind ein glasklarer Verstoß gegen das gesetzliche Gebot, dass Betriebsratsarbeit unentgeltlich sein soll“, sagt Gregor Thüsing, Arbeitsrechtsprofessor an der Universität Bonn. Auch das Argument der pauschalen Vergütung von Überstunden sei unzulässig. „Für Betriebsräte gilt das Ehrenamtsprinzip. Sie sollen von ihrem Mandat keine finanziellen Vorteile haben.“ Sonst könnten Arbeitgeber sich Betriebsräte mit Extra-Boni gefügig machen. Genau dies ist im Fall Opel zu befürchten. Das System ist angelegt wie einst bei VW - nur ohne Sex.

          Arbeitgeber, die gegen das Ehrenamtsprinzip verstoßen, machen sich strafbar. Allerdings ermittelt die Staatsanwaltschaft nur auf Antrag. Den darf stellen: der Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Wenn diese Akteure in trauter Einigkeit Rechtsbruch betreiben, ist ihnen kaum beizukommen. Heikel wird es aber, wenn die Steuerprüfer schärfer hinsehen. Opel dürfte die verbotenen Zulagen als Arbeitslohn verbuchen und als Betriebsausgabe absetzen. Das wäre Steuerhinterziehung: Denn das Steuerrecht verbietet es, „Zuwendungen“ an Dritte abzusetzen, die gegen Strafgesetze verstoßen.

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