Stickoxide : Das TÜV-Gutachten zu den Messstationen ist voller Lücken
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Beispiel Frankfurt: Die höchste NO2-Belastung zeigte im vergangenen Jahr ein Messpunkt in der Straße Am Erlenbruch, auch er steht zu nah an der Kreuzung. Den haben die Prüfer sich aber gar nicht angesehen. Warum? Er gehört nicht zum offiziellen Luftmessnetz, so sagt es ein Sprecher des Umweltministeriums. Das ist wahr: Dieser Messpunkt wurde von der Stadt zur Überprüfung einer Baumaßnahme installiert. Weder diese Tatsache noch die zweifelhafte Position des Messpunkts aber hinderte einen Verwaltungsrichter im vergangenen Herbst daran, den Messpunkt gleichwertig mit allen anderen Messstationen in seinem Urteil zu berücksichtigen. Das Umweltbundesamt weist diesen Wert ganz herkömmlich in seiner Übersicht von Städten mit schlechter Luft aus. Nur im Tüv-Gutachten wird der Messpunkt ignoriert.
Beispiel Münchener Stachus: Dass die Station keine 25 Meter von der Kreuzung entfernt steht, ist unstrittig: Sie ist auf dem Mittelstreifen einer mehrspurigen Straße angebracht, und zwar gleich neben der Kreuzung. Das sei aber nicht schlimm, sagt der TÜV, Software-Simulationen zeigten, dass die Station ungefähr richtig messe. „Ungefähr“, das heißt: Ihre Werte liegen höchstens um 30 Prozent falsch. Genau dieser Spielraum ist in der EU-Richtlinie festgeschrieben. Zusätzlich nahm das bayerische Landesumweltamt Kontrollmessungen in der Umgebung der Station vor. Die lagen teils etwas höher, aber auch bis zu 30 Prozent niedriger als der direkt an der Kreuzung gemessene Wert, je nach Position, wie aus Zahlen des Umweltamtes hervorgeht–die genauen Orte der Kontrollmessungen gibt das Amt aber auch auf Nachfrage nicht heraus. Daraus folgt: Der Messwert von 48 Mikrogramm im vergangenen Jahr ist zwar um bis zu 30 Prozent unsicher, unterscheidet sich aber nicht um 30 Prozent vom Grenzwert. Ob der Grenzwert da als überschritten gelten kann, ist zweifelhaft. Legte man diese Fehlertoleranz übrigens allgemein an die Messstationen an, dann überschritten in Deutschland nicht 57 Städte die Stickoxid-Grenzwerte, sondern nur noch 11. Alle anderen befänden sich innerhalb des Messunsicherheitskorridors von 30 Prozent.
Prüfer beurteilen meist nur nach Aktenlage
Dabei werden den Prüfern viele Mängel der Stationen nicht aufgefallen sein. Den überwiegenden Teil der Standorte beurteilten sie nämlich nur nach Aktenlage. Was dabei schiefgehen kann, zeigt sich in Oldenburg: Für die dortige Messstation war ein Abstand zum Boden von 1,50 Meter dokumentiert – gerade so zulässig, denn erlaubt sind nach EU-Richtlinie zwischen 1,50 und 4 Meter. Tatsächlich war der Lufteinlass aber nur in 1,43 Meter Höhe angebracht. Diesen Fehler bemerkte die „Nordwest-Zeitung“. Im Gutachten findet sich nur der Hinweis, der Lufteinlass sei jetzt höher angebracht. Kommen ähnliche Fehler noch bei anderen Messstationen vor? Der TÜV kann diese Frage nicht zuverlässig beantworten. Er hat die Mehrzahl der Messstationen überhaupt nicht vor Ort gesehen.