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Verkehrsministerium : Grundlage für Fahrverbote könnte noch 2018 kommen

  • Aktualisiert am

Viel Verkehr in Stuttgart Bild: EPA

Am morgigen Dienstag entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob Kommunen Fahrverbote für Diesel-Autos verhängen können. Und auch der Bund macht jetzt Druck.

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          Im Kampf gegen Diesel-Abgase plant der Bund noch dieses Jahr, deutschlandweite Regelungen für Fahrverbote zu schaffen. Diese Bestimmungen könnten im Zuge einer ohnehin geplanten Änderung der Straßenverkehrsordnung 2018 kommen, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Montag in Berlin. Man wolle so den Kommunen weitere Instrumente an die Hand geben, um die Stickoxid(NOx)-Grenzwerte in besonders belasteten Gebieten wieder zu erreichen. Dies sei der EU auch in einem Brief angekündigt worden, der vor zwei Wochen öffentlich wurde.

          Das Vorhaben stehe nicht in Zusammenhang mit dem für Dienstag erwarteten Urteil des Bundesverwaltungsgericht über die Zulässigkeit von Fahrverboten, sagte er. In der mündlichen Verhandlung hatte die Frage breiten Raum eingenommen, ob eine bundesweite Regelung Voraussetzung für Diesel-Fahrverbote sei.

          Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten in Urteilen entschieden, dass Diesel-Fahrverbote auch ein Instrument zur Luftreinhaltung sein müssten. Dagegen hatte Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen vor dem Bundesverwaltungsgericht Einspruch unter anderem mit dem Argument erhoben, Fahrverbote seien derzeit ohne Bundesregelungen nicht umzusetzen und wirksam zu kontrollieren.

          Keine „blaue Plakette“

          Der Sprecher des Verkehrsministeriums machte deutlich, dass die Bundesregierung sich keineswegs für Fahrverbote ausspreche: „Wir wollen saubere Luft in Deutschlands Städten und wir wollen Fahrverbote vermeiden.“ Allerdings wolle man den Kommunen im Kampf um saubere Luft weitere Instrumente an die Hand geben: „Dazu gehören Maßnahmen zu einer gezielten Verkehrslenkung.“ So habe man es auch an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella übermittelt, der wegen der seit Jahren zu hohen Stickoxid-Werte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erwägt. „Die Bundesregierung wird falls nötig die Städte unterstützen, wirkungsvolle Verkehrsvorschriften auf bestimmten Straßen einzuführen, um die von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ausgehende Luftverschmutzung zu reduzieren“, zitierte der Sprecher des Verkehrsministeriums aus dem Brief. Hierzu gehörten intelligente digitale Lösungen, mit denen der Verkehr um hochbelastete Strecken umgeleitet werden könne.

          Wie genau die Straßenverkehrsordnung in diesem Punkt geändert werde und ob etwa ein neues Verkehrsschild Diesel von bestimmten Straßen verbannen solle, sei offen. Man sei hier mit den Kommunen und Ländern im Gespräch, sagte der Sprecher. Weiterhin plane sie allerdings keine „blaue Plakette“. An der Ablehnung einer solchen Kennzeichnung für relativ saubere Autos habe sich nichts geändert.

          Sollte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Dienstag Fahrverbote für zulässig erklären, hätte dies grundsätzliche Bedeutung für alle Städte in Deutschland. In rund 70 werden die NOx-Grenzwerte überschritten. Fahrverbote müssten vielerorts dann Teil des Instrumenten-Katalogs der Städte sein. Dies würde nicht nur die Autoindustrie treffen, deren Diesel-Absatz zuletzt im Zuge der Debatte deutlich zurückging. Es würde auch Millionen Diesel-Besitzer treffen. Daher verlangt das Bundesumweltministerium Nachrüstungen der Fahrzeuge auf Kosten der Industrie.

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