„Haushaltsrechliche Pflicht“ : Baden-Württemberg will Volkswagen verklagen
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Winfried Kretschmann mit Lutz Mesche, Finanzvorstand der Porsche AG, und Hubert Waltl, damaliger Produktionsvorstand bei Audi, am 19. Mai 2017. Bild: dpa
Viele Dienstautos von Behörden sind vom Diesel-Skandal betroffen. Das Land Baden-Württemberg sieht sich dadurch geschädigt und verklagt Volkswagen – doch die Erfolgsaussichten vor Gericht sind offen.
Im Geschäft mit Betreibern großer Fahrzeugflotten ist die Volkswagen AG hierzulande Marktführer. Viele Unternehmen setzen auf den Wolfsburger Konzern mit seinen insgesamt 13 Marken. Auch die Dienstfahrzeuge vieler Behörden und Ministerien, Landes- oder Bundespolizeien stammen von VW oder Audi, Seat oder Škoda – und sind damit vom Diesel-Skandal mit all seinen Folgen betroffen.
Als erstes Bundesland will nun Baden-Württemberg in diesem Zusammenhang eine Klage gegen VW einreichen. Das sei eine „haushaltsrechtliche Verpflichtung“, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums in Stuttgart am Sonntag. Das Land müsse mögliche Einnahmen rechtzeitig und vollständig sichern.
Die schwarz-grüne Landesregierung sieht die Manipulationen an den Abgassystemen der Fahrzeuge als „vorsätzlich sittenwidrige Schädigung“ und soll einen Vergleich angeboten haben, auf den VW innerhalb der gesetzten Frist aber nicht eingegangen sei. An diesem Dienstag wolle die Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) deshalb ihre Pläne für das weitere Vorgehen im Kabinett vorstellen und noch in diesem Jahr eine Klage einreichen. Diese werde sich auf alle vom Land – etwa für die Polizei – gekauften und geleasten Dieselfahrzeuge mit dem Motortyp EA189 beziehen, der im VW-Diesel-Skandal eine zentrale Rolle spielt. Alle Ressorts seien gebeten worden, die Zahl der betroffenen Fahrzeuge zu ermitteln, heißt es. Diese Auswertung laufe noch, erst danach lasse sich die Höhe einer möglichen Schadenersatzsumme konkret berechnen.
Erste Klage vor zwei Jahren
Baden-Württemberg hatte schon vor gut zwei Jahren eine erste Klage im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal von VW in die Wege geleitet. Wie in den Ländern Bayern oder Hessen, die ähnliche Schritte gemacht hatten, ging es damals um Kursverluste, die der Versorgungsfonds für Beamte des Landes mit VW-Aktien erlitten haben will.
Mit der jetzt angekündigten Klage fügt sich das Land in eine Reihe überwiegend privater Autobesitzer ein, die Schadenersatz oder einen kompletten Rückkauf des Fahrzeugs für die aus ihrer Sicht unrechtmäßigen Eingriffe in die Fahrzeugtechnik fordern. Da Ende des Jahres in diesem Zusammenhang eine wichtige Verjährungsfrist endet, habe das Land entschieden, tätig zu werden, heißt es. Wie die Zeitung „Südwest Presse“ berichtet hatte, hält das Land die Erfolgsaussichten für gut.
VW bleibt optimistisch
VW wollte zu den Details am Sonntag nichts sagen. „Wir haben bislang keine Kenntnis von einer Klage und können uns daher nicht zu möglichen Inhalten äußern“, teilte ein Konzernsprecher mit. Allgemein sehe der Konzern aber keine rechtliche Grundlage für solche Klagen, denn die Fahrzeuge mit betroffenen Dieselmotoren seien „sicher und fahrbereit“. Nach den zuletzt massenhaft durchgeführten Software-Updates entsprächen sie auch den „geltenden regulatorischen Anforderungen“.
Zwar hatten zuletzt mehrere Kläger einen Erfolg erzielt, unter anderem in Augsburg. Dort hatte ein Gericht VW dazu verdonnert, den vollen Kaufpreis zu erstatten und nicht, wie bislang oft erfolgt, die Vorteile der Nutzung – die sogenannte Nutzungsentschädigung – von der Schadenersatzsumme abzuziehen.
Viele Fronten für VW
Aus Sicht von VW sind das aber Einzelfälle. Insgesamt gebe es bislang rund 10.000 Urteile in Deutschland, die meisten davon zugunsten des Konzerns, sagte ein Sprecher. „Vor Landgerichten und Oberlandesgerichten bleiben Klagen von Volkswagen-Kunden überwiegend erfolglos.“ Ein mögliches erstes Urteil des Bundesgerichtshofs steht für Ende Februar kommenden Jahres an.
Für VW sind die Nutzerklagen nur eine von mehreren juristischen Fronten, an denen der Konzern im Moment kämpft. In Braunschweig, München und Stuttgart laufen unter anderem strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation. Auch wegen möglichen Betrugs wird gegen aktuelle und frühere Verantwortliche des Konzerns ermittelt, dessen Manipulationen an der Abgastechnik im September 2015 erstmals in Amerika bekanntgeworden waren. Auch im operativen Geschäft steht der Konzern vor vielen Herausforderungen. Besonders der Ausbau der Elektromobilität erfordert hohe Investitionen und zieht eine Neubelegung in den Werken nach sich.
Debatte um Werke
Wie am Sonntag aus Konzernkreisen bestätigt wurde, hat ein geplantes Mehrmarkenwerk in Osteuropa nun den mächtigen VW-Betriebsrat auf den Plan gerufen. Dieser fordert angeblich, statt der neuen Fabrik bestehende Werke anders zu nutzen. Dies könne zum Beispiel eines der Motorenwerke im polnischen Polkwitz oder im ungarischen Györ sein.
Hintergrund ist, dass die Motorenwerke durch den Wechsel zu E-Antrieben, die mit weniger Aufwand herstellbar sind, vor Schwierigkeiten mit der Auslastung und damit vor einem möglichen Abbau von Arbeitsplätzen stehen. Der Betriebsrat sieht Möglichkeiten, um dort in Zukunft ganze Autos herzustellen.
Der VW-Vorstandsvorsitzende Herbert Diess favorisiert aber einen neuen Standort in Osteuropa, an dem unter anderem die Modelle Škoda Karoq und Seat Ateca hergestellt werden könnten. Die Entscheidung soll erst im kommenden Jahr fallen.