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Antrag gegen Rückruf abgelehnt : Opel unterliegt vor Gericht

  • Aktualisiert am

Opel wird vor Gericht gestoppt. Bild: dpa

Opel soll wegen Abschalteinrichtungen Autos zurückrufen, hat das Kraftfahrtbundesamt angeordnet. Das Unternehmen ging mit einem Eilantrag dagegen vor – und ist nun gescheitert. Abgeschlossen ist der Rechtsstreit damit noch nicht.

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          Opel ist im Abgasskandal mit einem Eilantrag vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gescheitert. Opel wollte mit dem Antrag gegen eine Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) vorgehen.

          Nach Ansicht der dritten Kammer liegen aber schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Auffassung des KBA zutreffend sei, teilte das Gericht am Montag mit. Die Rechtmäßigkeit des Bescheides sei im vorläufigen Rechtsschutzverfahren allerdings nicht abschließend zu beurteilen.

          Das Kraftfahrtbundesamt war bei einigen Ausführungen der drei Fahrzeugmodelle Zafira, Cascada und Insignia zu der Auffassung gelangt, dass diese über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen. Am 17. Oktober ordnete die Behörde deshalb an, dass der Autohersteller die unzulässigen Einrichtungen entfernen und die Motorsteuerungssoftware der Wagen umrüsten muss.

          Eine schon laufende freiwillige Rückrufaktion reichte dem KBA nicht aus. Opel legte vor dem Verwaltungsgericht Widerspruch gegen den Bescheid des KBA ein.

          Nach Zustellung des Beschlusses läuft eine zweiwöchige Frist. Während dieser Frist kann beim Oberverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingereicht werden.

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