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Steuerdebatte : Unternehmer beunruhigt über Vermögensteuerpläne

Gegen die Wiedereinführung der Vermögensteuer: Ifo-Chef Clemens Fuest Bild: dpa

Die Chancen auf eine SPD-geführte Regierung steigen und damit die Angst der Unternehmer vor der Wiedereinführung der Vermögensteuer. Ifo-Chef Fuest teilt die Bedenken.

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          Die Wahrscheinlichkeit einer SPD-geführten Bundesregierung ist Umfragen zufolge gestiegen – und damit auch die Chance auf Wiedereinführung der vor zwanzig Jahren nach einem Urteil des Verfassungsgerichts stillgelegten Vermögensteuer. Diese Aussicht beunruhigt den deutschen Mittelstand, denn die Steuer träfe vor allem das Betriebsvermögen. Wie berechtigt die Sorgen sind, untermauert eine neue Studie des Münchner Ifo-Instituts im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen. Es ist nach einer Expertise des Mannheimer ZEW und des Kölner IW die dritte ökonomische Analyse, mit der die von 500 Unternehmen getragene Stiftung im Wahlkampf Aufmerksamkeit auf die Risiken lenken will, die von einer schärferen Belastung der Nettovermögen am Hochsteuerstandort Deutschland ausgehen.

          Heike Göbel
          Verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik, zuständig für „Die Ordnung der Wirtschaft“.

          „Eine Vermögensteuer wirkt krisenverstärkend und nimmt keine Rücksicht auf die Liquiditätslage der Unternehmen. Sie mindert Anreize zu Investitionen und Kapitalbildung“, fasst Ifo-Präsident Clemens Fuest seinen Befund zusammen. Die deutsche Wirtschaftsleistung wäre nach acht Jahren mit Vermögensteuer um bis zu 6,2 Prozent niedriger als ohne Vermögensteuer, warnt der Ökonom, gestützt auf Simulationsrechnungen. Einen Kapitalabfluss ins Ausland befürchtet Familienstiftungsvorstand Rainer Kirchdörfer.

          SPD, Grüne und Linke werben seit langem mit Gerechtigkeitsargumenten für eine Steuer oder Abgabe auf die (Netto-)Vermögen, die Linke will sogar beides. Die hohen Kosten und ungleich verteilten finanziellen Folgen der Pandemie liefern ihnen neue Gründe für die alte Forderung. Es gehe um einem neuen Lastenausgleich wie nach dem Zweiten Weltkrieg, heißt es gar. Dem hält Fuest entgegen, schon die Ertragsteuern auf Einkommen und Gewinn sorgten dafür, dass Steuerzahler, die in der Krise keine Verluste erlitten oder Gewinne gemacht hätten, einen entsprechenden Beitrag leisteten. Zudem seien die Corona-Schäden mit den Kriegszerstörungen, Umsiedlungen und dem Staatsbankrott samt Währungsreform nicht vergleichbar.

          Zu aufwendig zu erheben, zu wenig Ertrag

          Würde Deutschland Vermögen wieder besteuern, könnte das die wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Krise gefährden. Schon ein niedriger Vermögensteuersatz erhöht die Rechnung der Investoren stark: Eine Investition mit einem Vorsteuerertrag von vier Prozent würde durch eine einprozentige Vermögensteuer so belastet, als erhebe man eine zusätzliche Ertragsteuer von 25 Prozentpunkten, schreibt Fuest. Das betreffe zwar nur die Grenzbelastung, also die zusätzliche Steuer, die zu zahlen sei, wenn die Bemessungsgrundlage steige. Die Durchschnittsbelastung falle niedriger aus, wenn Freibeträge gewährt würden. Aber für den Anreiz, in Deutschland mehr zu investieren, sei die Grenzbelastung entscheidend.

          Fuest macht auf weitere Nachteile aufmerksam. Die Steuer sei aufwendig zu erheben durch einen hohen Bewertungsaufwand, verbunden mit tiefen Eingriffen in die Privatsphäre. Das führe oft zu Ausweichreaktionen. Im Endeffekt sei das Aufkommen niedriger als erhofft. Falls Umgehungen nicht möglich seien, könnten Wachstum und Beschäftigung Schaden nehmen, das drossele den Zufluss aus anderen Steuerquellen. Wohl aus diesem Grund nimmt die Bedeutung von Vermögensteuern ab; zehn europäische Länder haben sie in den letzten Jahrzehnten abgeschafft, zuletzt 2017 Frankreich. Dass vermögensbezogene Steuern anderswo oft mehr zum Steueraufkommen beitragen als in Deutschland, liegt nach Fuest vor allem an Grundsteuern. Sie liefern im OECD-Schnitt 3,2 Prozent des Aufkommens, in Deutschland nur 1,1 Prozent.

          „Das kann ein Anlass sein zu prüfen, ob eine Reform der Besteuerung von Grund und Boden erforderlich ist“, regt Fuest an. Mit der Wiedereinführung einer Nettovermögensteuer beschritte Deutschland jedenfalls einen riskanten „Sonderweg“. Habe der Staat nach der Krise zusätzlichen Finanzbedarf, sei es wachstumsfreundlicher und deutlich weniger riskant, die Staatsaufgaben zu durchforsten oder existierende Steuern anzuheben, zum Beispiel die Einkommen- oder Umsatzsteuer.

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