Ehemaliger Tennisstar : Boris Becker soll 61 Millionen Euro Schulden haben
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Wie steht es wirklich um seine Finanzen? Boris Becker soll kein Geld mehr haben. Bild: dpa
14 Gläubiger haben ihre Forderungen an Boris Becker angemeldet. Sein Rechtsanwalt dementiert die Summe – will aber ebenfalls Geld von ihm.
Die wirtschaftliche Zwangslage des offensichtlich hoch verschuldeten ehemaligen Tennisspielers Boris Becker hat sich nochmals konkretisiert. Gegenüber der Insolvenzbehörde und der jetzt für den Fall zuständigen Kanzlei Smith & Willamson in London haben nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung 14 Gläubiger Forderungen in Höhe von insgesamt mehr als 54 Millionen Pfund angemeldet. Dies sind rund 61 Millionen Euro. Mit Abstand größter Gläubiger ist der deutsch-schweizerische Geschäftsmann Hans-Dieter Cleven, der von Becker fast 42 Millionen Franken (37 Millionen Euro) fordert. Dahinter kommt die Privatbank Arbuthnot Latham & Co mit etwas mehr als 9 Millionen Pfund und die Boris Becker GmbH in Genf, an welcher der Sportstar selbst noch immer zusammen mit Cleven beteiligt ist. Hier hatte sich Becker ein Gesellschafterdarlehen auszahlen lassen – offen sind angeblich noch 5,35 Millionen Pfund.
Zu den anderen Gläubigern gehören Banken und Privatpersonen. Der deutsche Staat und auch andere öffentliche Stellen in Großbritannien haben anscheinend keine Eingaben gemacht. Dagegen steht nach Informationen der F.A.Z. die Vermögensangabe von Becker, die sich auf nicht einmal 500.000 Pfund beläuft. Bisher unbewertet sind Beckers Beteiligungen an Gesellschaften. Dazu gehört auch das Anwesen auf Mallorca sowie die wertvollen Siegerpokale aus seiner Karriere. Keine Berücksichtigung gefunden haben bislang auch zwei Häuser in seinem Heimatort Leimen. Die Londoner Kanzlei, die sich mit dem Fall befasst, ist von Gläubigerseite auf die vorhandenen Grundbuchauszüge inzwischen aufmerksam gemacht worden.
Beckers Rechtsvertreter in Deutschland, Christian-Oliver Moser aus Berlin, teilte auf Anfrage mit, dass die angebliche Höhe der Schulden seines Mandanten allein auf den gerichtlich nicht überprüften Angaben der Gläubiger beruhe. „Diese werden von unserem Mandanten vehement bestritten und einer gerichtlichen Überprüfung größtenteils nicht standhalten. Es droht auch nicht die Zwangsversteigerung von Memorabilien.“ Kurios: Derweil soll auch Moser in dem Insolvenzverfahren gegen Becker eine Forderung über 18.000 Pfund angemeldet haben. Eine Anfrage dazu beantwortete er bislang nicht.
Clevens Klage gegen Becker war im Sommer am Kantonsgericht in Zug auch erstinstanzlich abgewiesen worden – allerdings aus formellen Gründen und nicht, weil die Schuldenhöhe fraglich gewesen wäre. Die 41,8 Millionen Franken, die Becker seinem ehemaligen Geschäftspartner schuldig ist, hatte das Kantonsgericht im Entscheid für „unstrittig“ erklärt. Der Betrag kam seit 2001 über 13 Jahre aufgrund ständiger Erweiterungen des Kreditrahmens zustande, die Cleven dem früheren Wimbledon-Sieger immer wieder gewährt hatte. Die Richter in Zug waren aber der Meinung, dass die Darlehensverträge nicht ordnungsgemäß gekündigt worden seien. Das sieht Cleven anders. Er sucht nun die Entscheidung in der zweiten Instanz.
Im Juli hieß es von Seiten Beckers, dass er bald wieder flüssig sein werde und die Begleichung der Forderungen angehen könne. Zu einer möglichen Annullierung des Insolvenzverfahrens, was möglich gewesen wäre, war es allerdings dann doch nicht gekommen. Das jetzige Prozedere wird nach englischem Recht sehr wahrscheinlich binnen eines Jahres abgeschlossen werden. Bis dahin werden so viele Vermögenswerte Beckers veräußert wie nötig, um dessen Schulden zu begleichen – wenn denn genug Vermögen da ist. Als neuer „Head of Men’s Tennis“ beim Deutschen Tennis-Bund erhält Becker nur Spesen ersetzt. Nach Ablauf der zwölfmonatigen Insolvenzfrist verfallen die meisten Altschulden. Allerdings können Gläubiger in Großbritannien nach Abschluss des Insolvenzverfahrens für weitere zwei Jahre Zugriff auf das Einkommen ihrer Schuldner bekommen.