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Arbeitszeiterfassung : Kommt die Stechuhr für Richter?

Eine eigene Ordnung: In Sachen Arbeitszeiterfassung gelten Richter als Sonderfall. Bild: Vario

Richter sind unabhängig und haben keine festgelegten Arbeitszeiten. Das ist gefestigte deutsche Rechtsprechung. Doch nach EU-Recht könnte es anders sein.

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          Eine Arbeitszeiterfassung für Richter wird es nicht geben. Nicht mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). „Richterinnen und Richter sind unabhängig und arbeiten nicht nach Stechuhr. Das kann auch niemand wollen“, sagte er der F.A.Z. Richter müssten frei und unabhängig sein. „Eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung wäre dem nicht nur völlig fremd, sondern würde auch die Qualität richterlicher Entscheidungen nicht erhöhen“, argumentiert der Justizminister. „Wir werden prüfen, ob wir gesetzlich etwas klarstellen müssen, damit das auch so bleibt“, fügte Buschmann mit Blick auf die aktuelle Debatte hinzu, ob aus den europarechtlichen Vorgaben zum Arbeitnehmerschutz eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch für Richter folgt.

          Katja Gelinsky
          Wirtschaftskorrespondentin in Berlin

          Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte Ende März einen Referentenentwurf zur Erfassung der Arbeitszeit vorgelegt. Für Richter wird sich dadurch nichts ändern: Das Arbeitszeitgesetz, in dem die Arbeitszeiterfassung verankert wird, gilt für sie nicht – und so soll es nach dem Willen der Bundesregierung auch bleiben. Damit ist aber nicht gesagt, dass sich aus dem EU-Recht nicht doch eine Pflicht zur Dokumentation richterlicher Arbeitszeit ergibt.

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