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Arbeitsmarkt : Die Teilzeitfalle gibt es nicht

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Das von Bundesarbeitsministerin Nahles geplante Recht auf befristete Teilzeit ist überflüssig und schädlich. Die Teilzeitfalle gibt es nicht, es handelt sich wohl eher um eine Bequemlichkeitsfalle.

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          Bis vor kurzem galt Teilzeitarbeit als probater Ausweg aus der Familienfalle. In immer neuen Gesetzen wurden Anspruchsgrundlagen geschaffen, die einen Zweck hatten: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für Frauen zu sichern. Die Möglichkeiten der Arbeitgeber, sich individuellen Wünschen nach Senkung der Stundenzahl zu verweigern, sind so erheblich eingeschränkt worden. Die Unternehmen haben sich darauf eingestellt. Fast ein Drittel der abhängig Beschäftigten, 10 Millionen, arbeitet Teilzeit. Weil aber vier von fünf Teilzeitbeschäftigten Frauen sind, ist das auch wieder nicht recht.

          Nun wird die „Teilzeitfalle“ kritisiert, in der die Frauen angeblich feststecken, weshalb schon wieder ein Gesetz entsteht – diesmal, um Frauen zurück in Vollzeit zu verhelfen. Das begreife wer will in einem Land, in dem die Wirtschaft seit Jahren Arbeitsplätze aufbaut und vielfach händeringend Fachkräfte sucht. Wer mehr arbeiten will, dem bieten sich mehr Chancen denn je, wenn auch nicht unbedingt im selben Unternehmen. Die Teilzeitfalle gibt es nicht, es handelt sich wohl eher um eine Bequemlichkeitsfalle. Das Gesetz ist überflüssig und schädlich, weil es mit neuen Pflichten die Arbeitskosten erhöht.

          Heike Göbel
          Verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik, zuständig für „Die Ordnung der Wirtschaft“.

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