Apps auf Rezept
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Krankenkassen befürchten immense Kosten durch die „Apps auf Rezept“ Bild: dpa
Was dürfen Gesundheitsapps zu Therapiezwecken kosten? Ein Schiedsspruch beendet den langen Streit.
Die „App auf Rezept“ wurde unter dem früheren Gesundheitsminister Jens Spahn eingeführt und von ihm als Weltneuheit beworben. Seit etwas mehr als einem Jahr gibt es die ersten „Apps auf Rezept“ oder auch „digitale Gesundheitsanwendung“, kurz DiGA, genannt. Das Spektrum der Anwendungen ist weit. Es reicht von Therapieprogrammen bei Burnout und Depressionen über Diabetesmanagement-Apps bis hin zu Apps, die Krebspatienten bei der Therapie unterstützen sollen.
Anbieter sind meist noch junge Startups. Sie müssen das Fast-Track-Verfahren durchlaufen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft in diesem, ob alle Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind. Gibt es grünes Licht, erfolgt die Listung im DiGA-Verzeichnis. Ab diesem Zeitpunkt ist sie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Deutschland ist damit Vorreiter in Europa. Unter anderem Frankreich hat angekündigt, das deutsche Fast-Track-Verfahren zu übernehmen.
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