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Verwertungsgesellschaften : Apple-Produkte in Deutschland werden teurer

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Ein Kunde testet im Laden das neue iPhone: Zum Jahreswechsel sind die Gerät in Deutschland teurer geworden. Bild: AP

Deutsche Apple-Fans müssen für Smartphones und Tablets in Zukunft mehr Geld auf den Tisch legen. Doch auch bei anderen Herstellern könnten die Preise steigen. Der Grund liegt im Urheberrecht.

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          Statt 739 Euro wie im vergangenen Jahr kostet das neue iPhone 6s in der Basisversion mit 16 Gigabyte Speicher im Einzelhandel nun 744,95 Euro. Der amerikanische Tech-Konzern hat die Preise zum Jahreswechsel angehoben - jedoch nur in Deutschland. Ursache ist die Einigung auf eine Urheberrechtsumlage, wie das Nachrichtenportal „Heise Online“ berichtet. Die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) hatte sich mit den Herstellern mobiler Endgeräte im Dezember auf eine neuer Urheberrechtspauschale geeinigt. Die ZPÜ vertritt die Verwertungsgesellschaften wie Gema, VG Wort-Kunst und VG Wort. Apple hat die Pauschale zum Jahreswechsel nun offenbar fast vollständig an den Kunden weitergegeben.

          Für jedes verkaufte Smartphone müssen die Hersteller nun 6,25 Euro an die Verwertungsgesellschaften abführen, für Tablets je 8,75 Euro. Die Regelung gilt rückwirkend für Smartphones ab 2008, für Tablets ab 2012. Die Urheberrechtsabgaben sollen das legale Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte, also Musik oder Fotos, die vom Nutzer auf die Smartphones geladen werden, für den privaten Gebrauch abgelten. Ähnliche Pauschalen existieren bereits für Computer, Kopierer und Drucker.

          Die Abgabe ist nicht unumstritten. Zwar begrüßte der Branchenverband Bitkom die Einigung im Dezember ausdrücklich - auch weil sie Herstellern und Verbrauchern Planungssicherheit biete. Jedoch sei das Prinzip der Pauschalabgaben veraltet und für die digitale Welt nicht mehr geeignet. „Das Modell der urheberrechtlichen Abgaben wurde vor fünfzig Jahren erdacht und wird den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten nicht mehr gerecht“, sagte Bitkom-Geschäftsführer Rohleder. In Zeiten von Netflix, Spotify und anderen Streaming-Diensten gehe es weniger um private Kopien, sondern vielmehr um den Zugang zu den Medien an sich.

          Gerade hier setzt auch das Gegenargument der Zentralstelle für private Überspielrechte an: Die Verbraucher fänden immer neue Wege, um Material zu kopieren, ohne dafür zu bezahlen. Eine Vorabumlage für mobile Geräte, mit denen dieser Konsum möglich ist, sei daher fairer. Ob auch andere von der neuen Regelung betroffenen Hersteller in Deutschland ihre Preise erhöhen werden, bleibt abzuwarten.

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