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„Gesundheitliche Gründe“ : Anwaltspräsident gibt vorzeitig sein Amt auf

  • -Aktualisiert am

Gibt sein Amt vorzeitig auf: Deutschlands Rechtsanwaltspräsident Ekkehart Schäfer. Bild: Bundesrechtsanwaltskammer

Wegen der Probleme um das elektronische Postfach für Anwälte hagelte es zuletzt Kritik auf die Bundesrechtsanwaltskammer. Nun geht Präsident Ekkehart Schäfer. Er regt eine rasche Neuwahl an.

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          Der wegen Problemen bei der Digitalisierung im Anwaltswesen heftig kritisierte Präsident Bundesrechtsanwaltskammer, Ekkehart Schäfer, gibt sein Amt vorzeitig auf. Das geht aus einem Schreiben Schäfers vom Mittwoch hervor, das der F.A.Z. vorliegt. Schäfer gibt für den Schritt gesundheitliche Gründe an.

          Die Spitze der Kammer wird seit dem Jahreswechsel von Anwälten heftig kritisiert, weil das „besondere elektronische Anwaltspostfach” – kurz Bea – aufgrund von Sicherheitsmängeln nicht wie gesetzlich vorgeschrieben in Kraft treten konnte. Bis heute zahlen Anwälte für das digitale Postfach, ohne es nutzen zu können.

          Kritik hatte es auch am Kommunikationsstil der Kammer gegeben. Aus den Regionalkammern und seitens einzelner Anwälte waren Rücktrittsforderungen gegen den Kammerpräsidenten und seinen Stellvertreter, Martin Abend, laut geworden. Die Kammerversammlung hatte Misstrauensanträge allerdings am Freitag fast einstimmig abgelehnt.

          „Aktuellem ärztlichem Rat folgend“

          Er habe sich entschlossen, sein Amt „aktuellem ärztlichen Rat folgend” spätestens zum 14. September aufzugeben, schreibt Schäfer an die Präsidenten der Regionalkammern. Der Jurist hatte bereits im Vorjahr eine Auszeit aus gesundheitlichen Gründen genommen. Ein Wechsel in der Führung dürfe die Umsetzung des „Bea” nicht gefährden.

          Um außerdem Nachteile für die „Außendarstellung” der Kammer zu vermeiden, empfehle er, die Wahl so weit wie möglich vorzuziehen, da nun, nach der verspäteten Regierungsbildung, wichtige rechtspolitische Themen anstünden. Er werde zu einer Wahl einladen, sobald mindestens drei Regionalkammern dies beantragen.

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