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Unappetitliche Geldquelle : Kekse, Käse, Kaffee – alle verklagen!

Zur Kasse, bitte: Bei der Sandwich-Kette Subway waren Brote etwas zu kurz, und schon wurde es teuer. Bild: Imago

In Amerika herrscht derzeit ein unappetitlicher Trend: Dort finden Anwälte gesteigertes Vergnügen daran, Lebensmittelhersteller zu verklagen. Der Verbraucherschutz ist nicht das Hauptmotiv.

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          Eine Gruppe amerikanischer Anwälte ist erfolgreich dabei, ein neues lukratives Geschäftsfeld zu bestellen: Sammelklagen gegen Lebensmittelproduzenten. Im Jahr 2008 wurden gerade mal 19 Sammelklagen gegen Nahrungsmittelunternehmen in amerikanischen Bundesgerichten verhandelt, im Jahr 2016 waren es neunmal so viele, nämlich 171. Angeklagt werden bekannte Adressen wie Starbucks, die Sandwich-Kette Subway, der Donut-Riese Krispy Kreme oder die Wodka-Destillerie Tito’s. Aber auch kleine Keksfabriken, Molkereien oder Fischkonserven-Verkäufer werden von den geschäftstüchtigen Anwälten ins Visier genommen.

          Winand von Petersdorff-Campen
          Wirtschaftskorrespondent in Washington.

          Das geht aus einem Bericht des „Institute for Legal Reform“ hervor, einer gemeinnützigen Organisation der amerikanischen Handelskammer. Neben den Fällen vor Bundesgerichten gibt es nach Angaben der Autoren der Studie ungezählte Klagen vor Gerichten der 50 Bundesstaaten. Dazu kommen die schriftlichen Klagedrohungen der Anwälte, die manches Unternehmen veranlassen, den Fall außergerichtlich beizulegen, um eine Klage, den damit verbundenen Aufwand und eine Rufschädigung zu vermeiden. Diese privaten außergerichtlichen Beilegungen haben in der Regel zur Folge, dass der einzelne Kläger und die Anwälte mit Geld zufriedengestellt werden, während die Konsumenten nichts davon haben. Das Lebensmittel kann bleiben, wie es ist.

          So ist denn auch, sagen die Autoren der Untersuchung, Verbraucherschutz ohnehin nicht entscheidend für den Boom der Sammelklagen im Nahrungssektor. Anwälte und andere Spezialisten schickten ihre Klageschriften heraus wie Massendrucksachen in der Absicht, bedeutende Entschädigungen zu bekommen. Wenn das Verfahren nicht außergerichtlich beigelegt wird, sondern die Parteien sich vor Gericht vergleichen, haben die Kunden trotzdem wenig davon. Während die Anwälte ihre Verfahrenskosten plus rund ein Drittel der Vergleichssumme beanspruchen, bekommen die Konsumenten dann Gutscheine für einzelne Artikel, die Gegenstand der Klage waren.

          Anwälte kassieren hohe Beträge

          Bekannt wurde die Klage gegen die Sandwichkette Subway. Sie hatte ihre „one foot“ (30,48 Zentimeter) langen Baguettes beworben. Einige dieser Brote waren aber ein Idee kürzer, andere länger, wie das beim Backen eben passiert. Ein guter Grund für zehn Sammelklagen: Man einigte sich, Subway legte den Fall für 525.000 Dollar bei. 520.000 Dollar davon erhielten die Anwälte, je 500 die einzelnen Kläger. Die Konsumenten gingen leer aus. Eine Firma für Thunfisch-Konserven zahlte gegnerischen Anwälten 3,7 Millionen Dollar, der Kläger ging mit 5000 Dollar nach Hause, die Konsumenten erhielten Gutscheine beim nächsten Thunfisch-Kauf – ein bis zwei Konserven unentgeltlich. Die Firma bestreitet bis heute, etwas falsch gemacht zu haben. Auch die Fastfood-Kette Taco Bell war 2011 etwas erfolgreicher. Sie war unter großem Medienecho verklagt worden wegen zu wenig Fleisch in ihren Rindfleisch-Tacos. Die Rechtsanwälte zogen die Klage später zurück mit der Begründung, Taco Bell habe Rezeptur und Marketing für die Tacos geändert. „Lüge“, sagt Taco Bell und konterte mit einer großen Werbekampage.

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