Sie machen sich auf den Weg: Die Spitzen der künftigen Ampel-Koalitionäre. Bild: Reuters
Mehr Mindestlohn, neues Bürgergeld, stabile Renten: Die Ampel-Parteien haben sich für ihre Regierungszeit viel vorgenommen. Auch für Autofahrer sind Änderungen geplant.
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Das Beste kommt zum Schluss. Das gilt auch für den rot-grün-gelben Koalitionsvertrag. Am Ende der 177 Seiten findet sich die Ressortzuteilung. Aus Sicht der Wirtschaft sind folgende Ministerien relevant: Die SPD besetzt neben dem Kanzleramt das Ministerium Arbeit und Soziales (vermutlich weiterhin mit Hubertus Heil) sowie die Häuser für Gesundheit, Bauen und Entwicklung. Die Grünen kümmern sich um Wirtschaft und Klimaschutz (wohl Robert Habeck), aber auch um Umwelt und Landwirtschaft. Die FDP erhält die Zuständigkeit für Finanzen (Christian Lindner) sowie Verkehr und Forschung.
Das vorletzte Kapitel in dem gemeinsames Arbeitsprogramm ist mit „Zukunftsinvestitionen und nachhaltige Finanzen überschrieben“. Es enthält einerseits ein Bekenntnis zur Schuldenregel im Grundgesetz und andererseits Hinweise, wie diese geweitet werden soll.
Ein Trick füllt den Klimafonds
Im Jahr 2022 will man noch einmal unter Verweis auf die Pandemiefolgen die Schuldenregel aussetzen. „Die zusätzlichen Möglichkeiten werden wir insbesondere für die Überwindung der Coronakrise und Maßnahmen für eine schnelle wirtschaftliche Erholung nutzen.“ Aufmerken lässt hier das Wort „insbesondere“. Das deutet darauf hin, dass der unter Verweis auf Corona zusätzlich gewonnene finanzielle Spielraum auch für andere Zwecke genutzt werden soll, was verfassungsrechtlich heikel sein dürfte. Für die Jahre von 2023 an findet sich im Koalitionsvertrag die Zusage, die Verschuldung auf den verfassungsrechtlich vorgegebenen Spielraum zu beschränken.
Zur Finanzierung der Investitionen wollen die Ampelparteien mehrere Vehikel nutzen: Förderbanken wie die staatliche KfW, die dafür gegebenenfalls mehr Eigenkapital erhalten soll, die Deutsche Bahn und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die selbst mehr bauen soll. Zudem will die Koalition die Tilgung der extrem hohen Kredite, die in der Pandemie aufgenommen wurden oder noch benötigt werden, um etwa die Hälfte strecken: von 20 auf 30 Jahre. Auch werden Berechnungsmethoden für die Schuldenregel geändert. Das betrifft die Sondervermögen und Konjunkturbereinigung.
Finanziell bedeutsamer dürfte ein anderer Punkt sein: Kreditermächtigungen, die dieses oder nächstes Jahr nicht gebraucht werden, sollen dem Klima- und Transformationsfonds zugute kommen, der aus dem Energie- und Klimafonds hervorgehen soll. Da dies vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte, liefern die drei neuen Partner zumindest einen Bezug zu Covid-19 mit. „Damit sollen die Folgen der Corona-Pandemie und die zeitgleich bestehenden Risiken für die Erholung der Wirtschaft und der Staatsfinanzen durch die weltweite Klimakrise bekämpft werden und aufgrund der Pandemie nicht erfolgte Investitionen in den Klimaschutz nachgeholt werden können.“
Steuern für Diesel sollen überprüft werden
Um den Spielraum zu weiten, wollen die Parteien „überflüssige, unwirksame und umwelt- und klimaschädliche Subventionen und Ausgaben abbauen“. Man verweist auf die EU-Energiesteuerrichtlinie, „die unter anderem die steuerliche Angleichung von Dieselkraftstoff und Benzin vorsieht“. Dabei werde man die steuerliche Behandlung von Dieselfahrzeugen in der Kfz-Steuer überprüfen.
Doch vor allem richten die Ampel-Parteien ihr Augenmerk auf Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge. Wenn der Weg, den sie mit Strom fahren können, zu gering ist, sollen sie weniger gefördert werden. Auch als Dienstwagen sollen sie dann nicht besser als Verbrenner behandelt werden.
Die Steuerpolitik wird in den nächsten Jahren nicht durch grundlegende Neuregelungen geprägt sein, sondern durch punktuelle Verbesserungen. Dazu gehören: Superabschreibungen von Investitionen in den Klimaschutz und die Digitalisierung in den nächsten beiden Jahren, Verlängerung der erweiterten Verlustverrechnung bis Ende 2023 und der Homeoffice-Regelung bis Ende 2022, Anhebung des Ausbildungsfreibetrags von 924 auf 1200 Euro und des Sparerfreibetrags von 801 auf 1000 Euro (Ehepaare das Doppelte). Anders als im Sondierungspapier gibt es in der Vereinbarung keinen Ausschluss von Steuererhöhungen und neuen Substanzsteuern.