Neue Entscheidungen zum Immobilienrecht
- Aktualisiert am
Bauarbeiter auf einer Baustelle in Berlin-Mitte direkt vor einem Wohnhaus Bild: dpa
Grunddienstbarkeit, Räumungspflicht, Mietminderung - die Rechtsprechungsübersicht rund um die Immobilie.
Worauf bezieht sich die Grunddienstbarkeit?
Eine Grunddienstbarkeit, also die Berechtigung, eine Anlage auf einem anderen Grundstück mitzubenutzen, bezieht sich regelmäßig auch auf die bei Bestellung des Rechts noch nicht vorhandene, erneuerte Anlage. Im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall stritten zwei Eigentümer benachbarter Grundstücke darüber, ob die Mitbenutzung auch des erneuerten Heizkessels von der Dienstbarkeit erfasst sei. Der Bundesgerichtshof legte die Vereinbarung der Parteien aus und fand keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich diese nur auf den vorhandenen Heizkessel bezieht. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Juli 2019, Az. V ZR 288/17.
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