Gesetz gegen den fairen Wettbewerb
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Abmahnungen können für Verbraucher teuer werden. Bild: Picture-Alliance
Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz den Missbrauch mit Abmahnungen eindämmen. Der Schuss geht nach hinten los.
Im Koalitionsvertrag vom März 2018 vereinbarten CDU/CSU und SPD, den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts zu verhindern und so kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Am 10. September 2020 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Es sieht unter anderem Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor.
Das UWG schützt Marktakteure wie Mitbewerber und Verbraucher vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Mitbewerber und Organisationen wie die Wettbewerbszentrale können relevante Verstöße gegen das UWG verfolgen, damit sich alle Wettbewerber an die geltenden Regeln halten. Dieses bewährte System der Selbstregulierung sorgt damit, beginnend mit dem außergerichtlichen Streitbeilegungsmittel der kostenpflichtigen Abmahnung, für fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz. Das Bundesjustizministerium hatte „Anzeichen“ ausgemacht, dass missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen würden, deshalb hat es das nun verabschiedete Gesetz geschrieben. Mit einer effizienzbasierten Politik hat es freilich nichts zu tun, weil eine Faktengrundlage zum Umfang der angenommenen Abmahnproblematik fehlt, obwohl für seriöse Studien genug Zeit war. Die beschlossenen Änderungen führen – zu Ende gedacht – zu einer Schwächung des fairen Wettbewerbs und des Verbraucherschutzes.
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