elektronische Beschlussfassung :
Abgehängte Betriebsräte

Lesezeit: 3 Min.
Die Corona-Krise fordert dringliche Veränderungen der Arbeit für Betriebsräte.
In der Corona-Krise müssen Arbeitnehmervertreter wichtige Beschlüsse fassen, notfalls über Skype & Co. Das stößt an rechtliche Grenzen.

Als der Vorläufer des heutigen Betriebsverfassungsgesetz vor ziemlich genau 100 Jahren ins Leben gerufen wurde, um die Mitbestimmung durch Arbeitnehmer erstmals zu regeln, waren die Spanische Grippe und die Trauer um die Toten noch allgegenwärtig. In den Zeiten der Coronavirus-Pandemie gestatten viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen großzügigen Rahmen für das mobile Arbeiten von zuhause aus. In Unternehmen, die der Mitbestimmung unterliegen, gilt das für die Gruppe der Betriebsräte allerdings nur mit Einschränkungen. Denn die starren Vorgaben des Paragraph 33 Absatz I Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sehen nun mal vor, dass die Arbeitnehmervertreter Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der „anwesenden“ Mitglieder fassen müssen.

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