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Urteil aus Luxemburg : Gericht hebt Sanktionen gegen Mutter von „Wagner“-Chef auf

Auf einem Soldaten- und Söldnerfriedhof: Wagner-Chef Jewgenij Prigoschin Bild: dpa

Verwandtschaft allein reicht nicht, um Einreisen in die EU zu verbieten und Vermögen einzufrieren. Das schließt die Tür zu einer Ausweitung von Strafmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg.

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          Das Gericht der Europäischen Union hat EU-Sanktionen gegen Violetta Prigoschina, die Mutter des Chefs der „Wagner“-Miliz Jewgenij Prigoschin, für nichtig erklärt. Auch wenn ihr Sohn für Handlungen verantwortlich sei, die die Integrität und Souveränität der Ukraine untergraben, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil, basierten die Maßnahmen gegen die Mutter allein auf ihrem Verwandtschaftsverhältnis, was als Begründung nicht ausreiche.

          Thomas Gutschker
          Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

          Das Gericht bestätigte damit frühere Entscheidungen in anderer Sache. Es schloss zudem die Tür für eine pauschale Ausweitung von Sanktionen auf Angehörige von Entscheidungsträgern und Oligarchen, für die sich etwa Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) stark gemacht hat. In den nächsten Wochen könnte es zu weiteren Urteilen dieser Art kommen, insgesamt wurden im vorigen Jahr 103 Klagen gegen EU-Sanktionsbeschlüsse in Luxemburg eingereicht, die meisten im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.

          Keine hinreichenden Beweise

          Violetta Prigoschina war am 23. Februar 2022, einen Tag vor Kriegsbeginn, auf die Sanktionsliste gesetzt worden, die seit der Annexion der Krim im Jahr 2014 besteht. Der für Sanktionsbeschlüsse verantwortliche Rat der Europäischen Union begründete dies damit, dass ihr das von ihrem Sohn gegründetes Unternehmen Concord Management and Consulting gehöre, ebenso wie weitere Unternehmen mit Bezug zu ihrem Sohn.

          Das Gericht, die untere Instanz des Gerichtshofs der Europäischen Union, konnte dafür jedoch keine hinreichenden Beweise erkennen. Aus den Akten sei klar ersichtlich, dass Frau Prigoschina schon seit 2017 das fragliche Unternehmen nicht mehr gehöre, auch wenn sie daran noch Anteile halte. Der Rat kann gegen den Beschluss Einspruch erheben. Andernfalls dürfte Prigoschina wieder in die EU reisen, etwaige Vermögenswerte müssten freigegeben werden.

          Jewgenij Prigoschin selbst war im Juni vorigen Jahres mit einer Klage in Luxemburg gescheitert. Diese hatte sich gegen seine Listung Ende 2020 im Zusammenhang mit Menschenrechtsvergehen der „Wagner“-Miliz in Libyen gerichtet. Im September wies das Gericht zudem seine Klage dagegen ab, dass er als Finanzier der „Wagner“-Gruppe genannt wurde. Seit April 2022 ist Prigoschin auch im Zusammenhang mit der russischen Aggression gegen die Ukraine gelistet.

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