
Tech-Talk : Drei and Error
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Dreirädrige Motorroller durften bis zum 19. Januar 2013 mit dem Autoführerschein bewegt werden. Gewitzte Hersteller nutzten eine Art Gesetzeslücke. Dann zeigte der Gesetzgeber, wo der Hammer hängt.
Nicht um große Politik geht es hier, sondern nur um ein kleines Beispiel für kurioses Herumgewurschtel, mit dem der Bürger von Amts wegen beglückt wird. Dreirädrige Motorroller durften bis zum 19. Januar 2013 mit dem Autoführerschein bewegt werden. Gewitzte Hersteller, allen voran Piaggio mit dem MP3 und später Peugeot mit dem Metropolis (dessen jüngste Version wir auf der folgenden Seite beschreiben), nutzten eine Art Gesetzeslücke: Mit einer Spurbreite von mehr als 46 Zentimeter galt ein Dreirad-Scooter als Zwei- und nicht als Einspurfahrzeug, daher Autoführerschein.
Dann zeigte der Gesetzgeber, wo der Hammer hängt. Zum 19. Januar 2013 änderte er im Zuge der „Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie“ die Bestimmungen so, dass die Dreirädrigen dem Motorradführerschein zugeordnet wurden. Wer seinen Autoführerschein nach jenem Stichtag erwarb, benötigte für den MP3 zusätzlich die Motorradlizenz. Es gehe um die „Wahrung der Verkehrssicherheit“, hieß es seinerzeit auf Anfrage aus dem Bundesverkehrsministerium. Es sei „wissenschaftlich unbestritten, dass allein die langjährige Erfahrung, einen Pkw sicher zu führen, nicht ausreicht, um ein Zweirad (wie auch den vergleichbaren Piaggio) sicher zu führen“. Protest verpuffte.
Aber längst ist alles wieder anders. Eine abermalige Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zum 28. Dezember 2016 ermöglicht in Deutschland aufs Neue allen Besitzern eines Autoführerscheins den Zugang zum Dreirad. Einschränkung: Wer die Prüfung nach dem 19. Januar 2013 absolviert hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein, sofern der Dreiradroller mehr als 15 kW Leistung hat. Nach „erneuter fachlicher Prüfung und aus praktischen Erwägungen“, teilte jetzt auf Nachfrage das Verkehrsministerium in Berlin mit, sei von der „fakultativen Öffnungsklausel der 3. EU-Führerscheinrichtlinie“ Gebrauch gemacht worden. Eine erstaunliche Liberalisierung.
Doch was ist mit der Wahrung der Verkehrssicherheit? Gelten die Bedenken nicht mehr? Gibt es neue wissenschaftlich unbestrittene Erkenntnisse? Auf wessen Initiative hin kam der Sinneswandel zustande? Auf solche Fragen gab es keine Antwort aus Berlin. Was soll’s. Vielleicht sind bald die wissenschaftlich unbestrittenen Erkenntnisse wieder ganz andere.