Haftung bei Missbrauch : Wer beendet die W-Lan-Unterdrückung?
- -Aktualisiert am
Hotspots für freien Zugang zum Internet kann es gar nicht genug geben. In Deutschland verhindert das jedoch die „Störerhaftung“ - noch. Bild: dpa
Wer in Deutschland W-Lan anbietet, muss für alles haften, was über sein Netz läuft – auch, wenn sich der Nachbar unerlaubt ins System hackt. Eine Katastrophe für alle Internetnutzer. Die Regierung muss dringend handeln.
Schön, dass es im Ausland so viele freie W-Lan-Netze gibt. Schlecht, dass das in Deutschland leider nicht so ist. Das liegt allerdings nicht am guten Willen der Cafés, Hotels und Läden, ihren Gästen Internet anzubieten, sondern eher an der momentanen Gesetzeslage, genauer gesagt an der sogenannten Störerhaftung. Denn wer sein Netz zur Verfügung stellt, auch als Privatperson, der haftet für alles, was die Nutzer dort anstellen - denn er gilt als „Accessprovider“, als Anbieter einer Internetverbindung. Das kann auch der Familienrouter im Flur einer Privatwohnung sein. Und wenn irgendjemand damit Urheberrechtsverstöße begeht, das kann auch das computerbegeisterte Kind der Nachbarn sein, bekommt der Besitzer des Routers unangenehme Post vom Abmahnanwalt.

Redakteurin im Feuilleton.
Wehren kann man sich zurzeit nur, wenn man nachweisen kann, sein W-Lan jederzeit angemessen geschützt zu haben. Und „angemessen“ meint nicht die sechzehnstellige Ziffer, die standardmäßig eingerichtet ist, sondern ein persönliches, ausreichend langes und sicheres WPA-Kennwort. Wer es versäumt, das beim Einrichten seines Routers zu ändern, haftet bislang automatisch - der Prozess „Sommer unseres Lebens“ nach dem gleichnamigen Musikstück von Sebastian Härmer klärte das im Jahr 2010 (Aktenzeichen: I ZR 121/08) und wurde zur Vorlage für alle ähnlich gelagerten Fälle.
Schwammige Bedingungen
Während ein Privatnutzer in Urlaub war und sich sein Computer in einem abgeschlossenen Raum befand, verschaffte sich ein unbekannter Dritter Zugang zu dem Internetanschluss und nutzte ihn, um Musik - besagtes Stück „Sommer unseres Lebens“ war darunter - auf einer Filesharing-Plattform zu tauschen. Der Nutzer, in dessen W-Lan der Nachbar hineinfunkte, hatte an seinem Router nur ein werksseitiges Standardpasswort eingestellt und musste dementsprechend als „Störer“ haften. Seine Urlaubsabwesenheit bewahrte ihn immerhin davor, auch noch Schadenersatz zahlen zu müssen. Wäre der Nutzer zu Hause gewesen, hätte er kaum beweisen können, nicht der Täter zu sein.
Wie die Lage für kommerzielle Betreiber wie Cafés aussieht, ist höchstrichterlich nicht einmal geklärt. Reicht ein Passwort? Oder muss eine Rechtsbelehrung stattfinden, also der Gast durch ein Häkchen den Nutzungsbedingungen zustimmen? Oder gar beides? Dass kein Café oder Hotel unter rechtlich derart schwammigen Bedingungen die Gefahr eingehen will, womöglich abgemahnt zu werden, kann man verstehen.
Angst vor der eigenen Courage
Diese unschöne Situation sorgt dafür, dass es kaum Freifunk-Netze in Deutschland gibt und die Versorgung mit W-Lan auch bei kommerziellen Anbietern dem internationalen Standard hinterherhinkt. Es muss sich etwas ändern, da sind sich alle einig. Dass die Störerhaftung abgeschafft werden soll, steht auch im Koalitionsvertrag der Regierung. Am 12. März dieses Jahres wurde daher ein Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vorgeschlagen und im Juni verabschiedet, der W-Lan-Besitzern mehr Sicherheit verschaffen soll. Vor allem soll er endlich die Frage klären, wer im Misbrauchsfall unter welchen Bedingungen haftet.