Teure Smartphones : Lohnt sich eine Handy-Versicherung?
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Abzüge je nach Alter des Produktes
Allen drei Tarifen ist gemeinsam, dass sie keinen Anspruch auf Geldersatz beinhalten. Im Schadensfall versprechen die drei Netzbetreiber ein neuwertiges Gerät gleicher Art und Güte oder, so Vodafone, die Reparatur. Das hört sich gut an, ist aber immer wieder Anlass der Kritik: Denn in der Android-Welt können selbst zwischen zwei scheinbar ähnlichen Geräten ganze Welten liegen. Die Berücksichtigung des Zeitwerts des Geräts kann bedeuten, dass der Kunde selbst bei einem Totalschaden nur einen Teil des ursprünglichen Kaufpreises erstattet bekommt. Die Versicherer nehmen Abzüge je nach Alter des Produktes vor.
Die Telekom und O2 bieten einen Gerätetausch „in der Regel“ am nächsten Werktag an, sofern sich der Kunde innerhalb Deutschlands aufhält. Beide übernehmen eventuell anfallende Kosten für unbefugte Nutzung des Geräts nach einem Diebstahl in der Höhe von bis zu 2000 Euro. Dass Diebe gestohlene Handys gezielt dafür missbrauchen, kostenpflichtige Servicenummern anzuwählen, die einen Verbindungspreis von mehreren Euro pro Minute aufweisen, ist nicht neu. Allerdings haben deutsche Gerichte mehrfach die Gebührenforderungen der Netzbetreiber nach solchem Missbrauch verneint.
Wurde das Handy bei einem Einbruch in den eigenen vier Wänden gestohlen oder fiel mitsamt der Wohnung einem Brand zum Opfer, zahlt ohnehin die Hausratversicherung. Diese ist auch bei einem Raubüberfall in der Pflicht, wenn also die Herausgabe des Telefons mit Gewalt erzwungen wurde.
Umstände sind entscheidend für die Inanspruchnahme
Ist Leichtsinn im Spiel, zahlt weder die Hausratversicherung noch die Handyversicherung. Wer das Gerät im Café unbeaufsichtigt auf dem Tisch liegen oder während des Sports in einer unverschlossenen Umkleidekabine in der Tasche lässt, verstößt gegen seine Sorgfaltspflicht und geht leer aus. Ferner dürfen Smartphones gemäß vieler Versicherungsbedingungen nicht in Außentaschen der Kleidung getragen werden.
Auch bei Feuchtigkeitsschäden differenzieren die Versicherer penibel. Ob man mit dem Smartphone in den Swimmingpool gesprungen ist, es versehentlich mit Limonade überschüttet hat oder es während des Sommergewitters auf dem Balkon nass wurde: Die Umstände sind entscheidend für die Inanspruchnahme von Leistungen. Häufig ist nur der wohl seltenste aller Feuchtigkeitsschaden versichert, nämlich der nach Rohrbruch durch Leitungswasser. Wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, haftet die Versicherung nicht mehr oder nicht in vollem Umfang. Schrammen und Kratzer sind stets von der Haftung ausgenommen, das Gerät muss in seiner Funktion beeinträchtigt sein, etwa bei einem gesprungenen Display.
Weitere Fallstricke haben manche Versicherungen gut versteckt: Man achte auf Ausschluss-Klauseln, darunter: Wenn das Gerät gewerblich oder im Ausland genutzt wurde oder für Schäden an Verschleißteilen oder für Schäden durch Witterungseinflüsse. Mancher Vertrag endet, sobald der Versicherungsfall eingetreten ist, der Versicherer behält sich ein Sonderkündigungsrecht vor. Man staunt und wundert sich, und letztlich bleibt nur die Empfehlung, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorab gründlich zu lesen. Dann erkennt man schnell, dass die Handyversicherung kein Rundum-sorglos-Paket ist. Nötigenfalls nutze man das Widerrufsrecht, wenn man erst einige Tage nach dem Vertragsabschluss sieht, dass das gewählte Paket zu teuer oder zu groß ist.
Direkt beim Kauf eines neuen Smartphones sollte man sich ohnehin nicht unter Druck setzen lassen, meist ist der Abschluss einer Handyversicherung auch noch bis zu vier Wochen nach dem Gerätekauf möglich. Schon die erwähnten Beispiele zeigen: Je günstiger das neue Smartphone ist, desto weniger lohnt sich eine eigenständige Handyversicherung, und selbst bei teuren Modellen bringt der Zusatzschutz nicht immer den versprochenen Nutzen.