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Datenschutz : Scharfe Kritik an Online-Netzwerken im Bundestag

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Richard Allan, Datenschutzbeauftragter bei Facebook, und Google-Datenschutzbeauftragter Per Meyerdierks

Richard Allan, Datenschutzbeauftragter bei Facebook, und Google-Datenschutzbeauftragter Per Meyerdierks Bild: dapd

Facebook, Google+ und Co mussten sich im Bundestag heftige Vorwürfe anhören. Die Datenschützer dringen auf gesetzliche Vorgaben. Das Innenministerium tritt für eine Selbstregulierung der Internet-Dienste ein.

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          Abgeordnete und Datenschützer haben Online-Netzwerke bei einer Anhörung im Bundestag eindringlich zum Schutz der Privatsphäre ihrer Nutzer aufgefordert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte am Montag in Berlin: „Das zentrale Problem sind diese Dienste selbst“. Er forderte Facebook, Google und andere auf, „sich zu bewegen“. Facebook und Google bekannten sich bei der Anhörung im Unterausschuss Neue Medien zu Transparenz und Datenschutz, gingen aber nicht auf die Forderung nach konkreten Verbesserungen ein. Das Bundesinnenministerium gab zu verstehen, dass es statt gesetzlicher Vorgaben eine Selbstregulierung der Internet-Dienste bevorzugt.

          Der Kieler Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert sagte jedoch vor dem Unterausschuss Neue Medien: „Nach unserer Überzeugung sind die Zustände, die wir bei Sozial Communities insbesondere aus den Vereinigten Staaten haben, rechtswidrig und daher nicht zu halten.“ Daher gebe es einen „massiven nationalen Handlungsdruck“. Nach Briefen an mehrere Internetseiten-Betreiber in Schleswig-Holstein kündigte Weichert für November „eine weitere Eskalation“ an. Gegen private und öffentliche Stellen mit Fan-Seiten bei Facebook und einem Gefällt-mir“-Button auf der Internetseite werde dann eine Klärung vor dem Verwaltungsgericht angestrebt.

          „Das ist kein vernünftiger Dialog“

          Allerdings sind sich die Datenschützer bei der rechtlichen Bewertung der Sozialen Netzwerke nicht in jedem Punkt einig. Schaar sagte, er stimme Weichert in der Einschätzung von sogenannten Social Plugins wie dem „Gefällt-mir“-Button zu. Bei den Fan-Seiten von Facebook sei er aber noch zu keinem endgültigen Urteil gekommen.

          Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz warf den Sozialen Netzwerken vor, „sich um die Dinge herumzudrücken“. Dafür habe er keinerlei Verständnis. „Sie sind ein globales Unternehmen, das ist ja keine Garagenklitsche mehr“, rief der Abgeordnete dem Europa-Manager von Facebook, Richard Allan, zu. Der CDU-Abgeordnete Thomas Jarzombek kritisierte, dass Facebook vor allem aus den Vereinigten Staaten und Irland agiere: „Das ist kein vernünftiger Dialog, wenn es einen Ansprechpartner in Irland gibt, der alle paar Wochen mal nach Deutschland kommt.“

          Facebook-Manager Allan betonte, das Unternehmen erstelle aus Nutzerdaten keine persönlichen Profile. Der Dienst für die Nutzer in Deutschland werde von Facebook in Irland bereitgestellt, unter voller Beachtung der europäischen Datenschutzbestimmungen. Ein Verbot, fremde Dienste wie den „Gefällt-mir“-Button in Internetseiten einzubinden, würde die Nutzung massiv beeinträchtigen. Allan erklärte zugleich: „Wir untersuchen aber gern Möglichkeiten, die Transparenz zu verbessern.“

          „Von Anbeginn auf Transparenz und Kontrolle gesetzt“

          Auch der Datenschutzbeauftragte von Google Deutschland, Per Meyerdierks, betonte, bei jeder Einbindung fremder Inhalte wie einem Social Plugin komme es zu einer Übertragung von Daten. „Das ist im Internet allgegenwärtig.“ Google habe bei seinen Diensten „von Anbeginn auf Transparenz und Kontrolle gesetzt“. Dies gelte auch für das Soziale Netzwerk Google+.

          Für das Bundesinnenministerium sagte Hans-Heinrich von Knobloch, ähnlich wie bei der Regelung von Panoramadiensten im Internet wie Google Streetview gebe es bereits Gespräche mit dem Ziel, eine Selbstregulierung bei Sozialen Netzwerken herbeizuführen. Es wäre wünschenswert, bei der Gestaltung solcher Dienste zunächst ohne gesetzliche Zwänge auszukommen.

          Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar sagte dazu, eine Selbstregulierung könne ein wirksames ergänzendes Mittel für eine Regulierung durch den Gesetzgeber sein. „Sie kann diese aber nicht ersetzen, wenn es um den Schutz von Grundrechten geht.“

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