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Schlusslicht : Leicht gestört

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Unmögliche Wendemanöver: Eine Reise nach Österreich kann böse enden. (Symbolbild) Bild: picture alliance / imageBROKER

Bitte reisen Sie nicht nach Österreich. Dort passieren unglaubliche Dinge. Lesen Sie diese Reisewarnung!

          1 Min.

          Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub, drum möchten wir eine Reisewarnung aussprechen. Und das kommt so: Da flattert dem nichts ahnenden Autor ein Einschreiben ins Haus, ein Rechtsanwalt Mag. Helmut Gruber aus Spittal an der Drau droht mit Klage. Das Auto des Adressaten habe in Treffling den Besitz seiner Mandanten gestört, weil es in deren privater Einfahrt gewendet habe. Also vergleichbar mit dem schändlichen Akt, durch ein fremdes Fenster zu schauen, den Schaden durch die Handlung beziffern die Gestörten auf 80 Euro. Macht mit Anwaltskosten und Auslagen 255,10 Euro.

          Der ver­meint­liche Delinquent ist sich keiner Schuld bewusst, er ist seit Jahren nicht mehr in Österreich gewesen. Das auf ihn zugelassene Auto schon, mit dem waren ein paar junge Leute aus der Familie unterwegs. Auf die entsprechende Einlassung schickt uns der Advokat also ein Beweisfoto, auf dem das Auto zu erkennen ist, verbunden mit der Be­lehrung, der Halter sei nach ös­ter­reichischem Recht verpflichtet, den Störenfried zu benennen – in­dessen, den Fahrer oder die Fahrerin ziert ein dicker schwarzer Balken, wer’s war, bleibt so im Dunkeln.

          * * *

          Nun wissen wir nicht, ob der Herr Gruber seinen Lebensunterhalt mit solchem Unfug bestreiten muss. Bekannt ist aber, dass es unsere Nachbarn im Südosten mit der Rechtsstaatlichkeit nicht ganz so genau nehmen. Dort darf zum Beispiel die Polizei Geschwindigkeitsüberschreitungen schätzen, und es gilt die Halterhaftung. Mit der Folge, dass Unschuldige bestraft werden können. Eine rasche Recherche ergibt zwar, dass es sogar in Österreich Gerichte gibt, die solch einen Fall erst gar nicht annehmen, weil kein erkennbarer Schaden eingetreten ist, wie er etwa durch das Zustellen eines Privatparkplatzes zustande käme. Aber verlassen kann man sich darauf nicht. Wer den mit einem Verfahren verbundenen Umstand vermeiden will, zahlt.

          Der Weg ist eine Sackgasse, die Stelle lädt zum Wenden ein. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Kamera dort genau deswegen installiert ist. Abzocke scheint ein Geschäftsmodell zu werden, ähnliche Fälle mehren sich im Netz. Was kann man tun? Wir fahren einfach nicht mehr nach Treffling. Oder am besten gar nicht mehr in ein Land, in dem so etwas möglich ist.

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