Flechtwerk für die Sitzfläche, Handarbeit made in Germany – Produktion hochwertiger Stühle im Werk der Thonet GmbH im hessischen Frankenberg. Bild: Rainer Wohlfahrt
Urheberrechte bei Möbeln : Wer hat’s erfunden?
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Designer-Möbel sind oft nicht urheberrechtlich geschützt. Eine Ausnahme ist die Wagenfeld-Leuchte. Doch auch sie wird millionenfach kopiert und übers Internet verkauft.
Es ist die Tülle. Dieser kleine Metallaufsatz am oberen Fuß der Leuchte ist vernickelt, nicht verchromt, so wie die übrige Oberfläche auch. Mit der Zeit bekommt die Tülle eine gelbliche Patina. Aus ihrer Öffnung läuft die schwarze Zugschnur, an deren Ende eine kleine Kugel baumelt, die ebenfalls vernickelt ist. Zieht man daran, erstrahlt die Wagenfeld-Leuchte – und keine Kopie.
Weitere Merkmale unterscheiden das Original von seinen Fälschungen: Der Lampenschirm ist aus mundgeblasenem Opalglas, die elektrische Zuleitung ist von einem schwarzen Textilkabel umsponnen. Alle Wagenfeld-Leuchten sind unter der Fußplatte zudem mit einem Stempel von Tecnolumen versehen.
Bis heute ist das Bremer Unternehmen auf der ganzen Welt das einzige, das die Bauhaus-Leuchte produzieren darf, auch wenn im Internet ein anderer Eindruck entsteht. Für einen Bruchteil des Preises werben dort viele Shops mit dem Wagenfeld-Entwurf. Einige geben an, vom Original „inspiriert“ worden zu sein, andere verkaufen die Objekte gar als Originale.
Aussichtsloser Kampf gegen Online-Shops
Der Schaden, der jährlich durch Plagiate entsteht, ist immens. Im vergangenen Jahr beschlagnahmten deutsche Zollfahnder „rechtsverletzende Waren“ im Wert von knapp 200 Millionen Euro. An den EU-Außengrenzen waren es 30 Millionen Euro. Den Wert der entsprechenden Originalprodukte schätzt die EU-Kommission auf mehr als 580 Millionen Euro. Am häufigsten werden Nahrungsmittel gefälscht, gefolgt von Pflegeprodukten, Arzneimitteln und Spielzeug. Einrichtungsgegenstände machen nur einen kleinen Teil der Plagiate aus.
„Design-Produkte laufen etwas außerhalb der Wahrnehmung, wenn von Plagiaten die Rede ist“, sagt Tecnolumen-Geschäftsführer Carsten Hotzan. Es gehe aber nun einmal um die Würdigung künstlerischer Leistungen – und um Arbeitsplätze. „Wenn wir nicht von Beginn an konsequent gegen Fälschungen vorgegangen wären, würde es Tecnolumen heute vielleicht nicht mehr geben“, sagt er. Die Wagenfeld-Leuchte sei schließlich eines der wichtigsten Produkte des Unternehmens. Jährlich investiert Tecnolumen deshalb eine sechsstellige Summe in den Kampf gegen Plagiate.
Beliebt bei Fälschern ist auch der Freischwinger S 33 von Thonet. Der elastische, hinterbeinlose Stuhl aus Stahlrohr geht auf einen Entwurf des niederländischen Architekten Mart Stam von 1926 zurück. Es folgten Entwürfe von Ludwig Mies van der Rohe und Marcel Breuer. Auch Thonet-Geschäftsführer Brian Boyd spricht von sechsstelligen Beträgen, die im Kampf gegen Plagiate eingesetzt würden. Er beschäftigt etwa 200 Mitarbeiter, Hotzan 20. Beide erleben, dass der Kampf gegen die Online-Shops oft aussichtslos ist.
Unterschiede im Urheberrecht
In ganz Europa sitzen die meisten dieser Online-Shops in Großbritannien, wo vergleichsweise liberal mit geistigem Eigentum umgegangen wird. Schon dort sei es manchmal schwer, den Betreiber überhaupt ausfindig zu machen, sagt Hotzan. Erst recht gelte das für die Shops, deren Internetadressen auf „com“ enden. Häufig handele es sich um Briefkastenfirmen, deren tatsächlicher Sitz nicht auszumachen sei. Abmahnungen könnten dann nicht einmal zugestellt werden.
Selbst wenn es zur Klage kommt – sein Unternehmen bekomme selten etwas zurück, sagt Hotzan. Regelmäßig seien die Betreiber zahlungsunfähig. „Falls sie persönlich haften, ziehen sich viele in die Privatinsolvenz zurück.“ Hotzan spricht von kriminellen Strukturen. Das Recht helfe nicht weiter, so stark es bei der Wagenfeld-Leuchte auch sei.
Denn als eines von wenigen Designobjekten ist die Leuchte urheberrechtlich geschützt. Anders als beim gewerblichen Schutzrecht erfasst das Urheberrecht „persönliche, geistige Schöpfungen“, also Werke, bei denen die Kunst und nicht der Kommerz im Vordergrund steht. Selbst für die meisten Bauhaus-Produkte gelten nur die gewerblichen Schutzrechte, etwa Designrechte. Anders als das Urheberrecht entstehen sie nicht automatisch, sondern erst mit einer Eintragung. Abgesehen von der Marke gilt außerdem kein gewerbliches Schutzrecht so lange wie das Urheberrecht; es erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Gestalters. Für die Leuchte von Wilhelm Wagenfeld, der 1990 im Alter von 90 Jahren starb, laufen die Lizenzen im Jahr 2060 aus. Bis dahin kann sich kein anderer Leuchtenhersteller auf Nachahmungsfreiheit berufen.