BGH-Urteil : Brauerei darf „Biomineralwasser“ verkaufen
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„Biomineralwasser“? Diese Bezeichnung ist zulässig, entschied der Bundesgerichtshof. Bild: obs
Eine bayerische Brauerei darf weiterhin natürliches Mineralwasser als „Biomineralwasser“ anbieten, entschied der Bundesgerichtshof. Allerdings müssten Erwartungen des Kunden eingehalten werden.
Mineralwässer dürfen ein Biosiegel tragen, wenn sie die gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffe deutlich unterschreiten. Der Kunde erwarte nicht, dass die Verwendung von „Bio“ bei Mineralwasser gesetzlichen Vorgaben unterliege oder staatlich überwacht werde, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe (I ZR 230/11). Damit folgten die Richter der Argumentation einer bayerischen Getränkefirma, die ein „Biomineralwasser“ herstellt.
Der 1. Zivilsenat des BGH wies damit eine Unterlassungsklage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ab. Die Wettbewerbszentrale argumentierte, der Verbraucher werde irregeführt. Denn er verbinde mit „Biomineralwasser“ Qualitätsmerkmale, die für ein natürliches Mineralwasser bereits gesetzlich vorgeschrieben und daher selbstverständlich seien.
„Der Umstand, dass der Gesetzgeber bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen eine gesetzliche Regelung für die Verwendung von „Bio“ getroffen hat, führt nicht dazu, dass diese Bezeichnung beim Fehlen einer gesetzlichen Regelung nicht verwendet werden darf“, heißt es in der Entscheidung. Die Kunden erwarteten allerdings von einem „Biomineralwasser“, dass es frei von Zusatzstoffen sei. Außerdem müssten die Rückstände von Schadstoffen deutlich unter den Höchstwerten liegen, die für natürliche Mineralwasser gelten.
Die oberpfälzische Brauerei, die sich auf die Herstellung von Bio-Bieren spezialisiert hat, bietet Mineralwasser unter der Marke „Biokristall“ an. Ob das „Biomineralwasser“ der beklagten Firma die hohen Reinheitserwartungen erfüllt, hatte das Gericht nicht zu entscheiden. Allerdings stellte bereits das Oberlandesgericht Nürnberg fest, dass sich die Qualität des Mineralwassers deutlich von Angeboten seiner Mitbewerber unterscheidet.