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Möbel-Replikate : Klassiker zum Schnäppchenpreis

  • -Aktualisiert am

Die Plage der Replikate

Er könne es verstehen, wenn jemand kein Geld habe, sagt Maise. Doch das „Design-Erlebnis“ sei mehr als „ein Stuhl, auf den ich mich setzen kann. Es geht um die kulturellen Werte. Wir vertreten das Erbe und Designschaffen von einzelnen Schöpfern über kommerzielle Interessen hinaus.“ Der Unterschied zwischen Reedition und Replikat falle spätestens dann auf, wenn etwas repariert werden müsse. Vitra repariere viele alte Stühle aus den sechziger und siebziger Jahren. Immer häufiger kämen aber auch Anfragen von Kunden, die unwissend ein Plagiat gekauft hätten.

Auch Thonet, ein Familienbetrieb aus dem hessischen Frankenberg, plagt sich mit Replikaten. Schon in den siebziger Jahren kämpfte das Unternehmen gemeinsam mit anderen Herstellern gegen deutsche Einzelhändler, die Billig-kopien unter die Leute brachten. Replikate sind also keineswegs ein Internetphänomen, aber das Netz hat den Vertrieb erleichtert.

Von Thonet wird fast die gesamte Produktpalette kopiert, besonders häufig das bekannteste Möbel, der Wiener Kaffeehausstuhl „214“ oder die Freischwinger von Mart Stam und Marcel Breuer. Damit Verbraucher wissen, ob sie einen echten Thonet bei sich stehen haben, können sie Bilder einschicken, Thonet prüft dann auf ihre Echtheit.

Gewaltiges Aufsehen in der Branche

Nicht nur im Internet, auch auf Messen macht Thonets Anwalt Stephan von Petersdorff jedes Jahr neue Entdeckungen. Vergangenes Jahr wurde er auf der Kölner Möbelmesse von den Vertretern einer chinesischen Firma in deren Standbüro eingesperrt, erst die Polizei konnte ihn befreien. Das sorgte in der Branche für gewaltiges Aufsehen.

Nicht immer jedoch ist die Ausbeute groß. In diesem Jahr spürte Petersdorff in Köln nur zwei Fälle auf. „Ich habe das Gefühl, dass es in Wellen kommt“, sagt Geschäftsführer Thorsten Muck. Manche Anbieter unterschrieben gleich vor Ort eine Unterlassungserklärung und vernichteten Möbel und Kataloge, andere seien hartnäckiger und ließen es auf einen Prozess ankommen. „Gegen Plagiatoren von den Freischwingern können wir gut vorgehen, beim Bugholzstuhl ist es sehr schwierig. Der ist viel zu alt, da kann man unter juristischen Gesichtspunkten kaum mehr etwas machen“, berichtet Muck. Und selbst bei den geschützten Produkten „wundert man sich, mit welchen Plagiaten die Hersteller manchmal vor Gericht durchkommen.“ Es steckten Kriminelle dahinter, die genau wüssten, was sie tun.

Im Kampf gegen die Möbelfälschungen: Geschäftsführer Peter Thonet und Thorsten Muck von der Firma Thonet AG.
Im Kampf gegen die Möbelfälschungen: Geschäftsführer Peter Thonet und Thorsten Muck von der Firma Thonet AG. : Bild: Claus Setzer

Doch ist es angesichts der Vielzahl an Plagiaten nicht verlorene Liebesmüh, die gefakten Stücke einzeln aufzuspüren? „Mit Idealismus hat das nichts zu tun“, stellt Muck klar. Ihm geht es ums Prinzip: „Wer ein Recht hat, soll es auch verteidigen.“ Thonet tue das auch, um „Wildwuchs“ zu vermeiden. So gibt man auch in Frankenberg jedes Jahr einen sechsstelligen Betrag aus, um die Zahl der Möbelfälschungen einzudämmen. Thonet und die Erben des Designers Mart Stam kommen gemeinsam für die Kosten auf. Manchmal sind sie vor Gericht auch erfolgreich, dann erhalten sie Schadenersatz. „Wir haben gerade einen Prozess gewonnen, der dieses Jahr einen guten Teil der Kosten decken wird“, erzählt Muck.

Rechtsprechung wird angepasst

Mit dem Wildwuchs könnte es, zumindest in England, schon bald vorbei sein. Infolge einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2011 wird die Rechtsprechung der Insel angepasst. Die englische Presse tobt, weil die EU „jetzt auch noch unsere Möbelpreise in die Höhe treibt“.

Vitras Anwalt Michael Ritscher sieht das auch zum Teil als Verdienst der Branche. Ursprünglich sollte das neue Gesetz 2020 in Kraft treten, ohne eine sogenannte „Aufbrauchsfrist“. Das bedeutet, dass Unternehmen bereits eingekaufte Produkte noch beliebig lange hätten weiterverkaufen können. Vitra, Knoll und Cassina reichten Klage ein gegen die englische Regierung – nun tritt die Regelung schon im Juli in Kraft. Anbieter, die ihre Ware vor November 2015 erhalten haben, dürfen sie noch bis Ende Januar 2017 verkaufen. Danach drohen Strafen bis zu 50.000 Pfund oder bis zu einer zehnjährigen Haft. Dann, sagt Ritscher, „ist der Ofen aus“.

Fälschung erkennen

Die Anbieter gefälschter Möbelklassiker sitzen oft im Ausland. Ihre Seiten werben mit hohen Rabatten und unrealistischen, günstigen Preisen. Oft gibt es nur eine vergleichsweise kurze Garantie. Achtung: Sicherheitssiegel und Stücknummern sind kein Garant für ein Original. Viele Anbieter gehen offen mit der Tatsache um, dass sie Kopien verkaufen. Die Produkte tragen dann Label wie „inspiriert von“ oder „Nachbildung“. Wer online kauft, sollte sich zudem immer fragen: Gibt es ein aussagekräftiges Impressum? Und ist der Anbieter telefonisch oder per E-Mail gut erreichbar? fsi.

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