Prozess wegen WM-Vergabe : Niersbach und Zwanziger müssen vor Gericht
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Müssen sich vor Gericht verantworten: Theo Zwanziger (l.) und Wolfgang Niersbach Bild: dpa
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt liegt ein hinreichender Tatverdacht vor, dass die vier Angeklagten in der Sommermärchen-Affäre eine Steuerhinterziehung oder zumindest Beihilfe geleistet hätten.
Die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wird in einem Prozess vor dem Landgericht Frankfurt strafrechtlich aufgearbeitet. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt teilte am Montag mit, es habe die Anklage gegen die früheren Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie gegen den früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt und den früheren Generalsekretär des Internationalen Fußballverbandes, den Schweizer Urs Linsi, wegen Steuerhinterziehung zugelassen.
Das OLG bejahte einen hinreichenden Tatverdacht und kam damit zu einer anderen Einschätzung als das Frankfurter Landgericht, das die Eröffnung des Hauptverfahrens im Oktober 2018 abgelehnt hatte. Gegen diesen Beschluss legte die Staatsanwaltschaft mit Erfolg Rechtsmittel ein.
Die Ermittler waren nach dreijähriger Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass die damaligen DFB-Funktionäre eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung des DFB für das Jahr 2006 zu Unrecht als Betriebsausgabe deklariert und damit gewinnmindernd geltend gemacht hätten. Der Verband hatte diese Summe 2005 als Kostenbeitrag zu einer Gala im Vorfeld der WM verbucht, die nie stattfand. Das Geld diente mutmaßlich zur „Rückzahlung eines Privatdarlehens des Fußballers F.B.“, wie es in der Pressemitteilung des OLG heißt, an den 2009 verstorbenen früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus. Drei Jahre zuvor waren 6,7 Millionen Euro von WM-Organisationschef Franz Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren Fifa-Funktionär Mohamed bin Hammam in Qatar geflossen.
Gegen diese Version wehren sich die Beschuldigten. „Weder die Tatsache noch der Inhalt des Beschlusses ändern etwas an der von hier aus vertretenen Rechtsauffassung, wonach die Vorwürfe gegen meinen Mandanten unbegründet sind“, teilte Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz mit. Zwanziger hat Strafanzeige wegen „falscher Verdächtigungen“ gegen die Ermittlungsführerin der Frankfurter Staatsanwaltschaft gestellt. Gleiches wirft er der Schweizer Bundesanwaltschaft vor.
Die Schweizer Behörde hatte Zwanziger, Schmidt und Linsi Betrugsverdachts in Mittäterschaft und Niersbach wegen des Verdachts des Betrugs in Gehilfenschaft angeklagt. Das Verfahren gegen Beckenbauer wurde abgetrennt und wird separat weitergeführt. Grund ist der gesundheitliche Zustand Beckenbauers, der eine Teilnahme oder Einvernahme an der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht nicht zulasse. Der DFB geht weiterhin davon aus, „dass die Zahlung der 6,7 Millionen Euro betrieblich veranlasst war“, sagte DFB-Mediendirektor Ralf Köttker auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.